Sonntagsverkäufe im Dezember

  05.06.2024 Amtliche Mitteilungen

Gestützt auf § 5 Abs. 2 des Ruhetagsund Ladenöffnungsgesetzes vom 28. August 2003 bewilligt die Gemeinde Baar die generelle Öffnung der Verkaufsgeschäfte am Sonntag, 15. Dezember 2024 und am Sonntag,

Für das Offenhalten der Verkaufsgeschäfte an den genannten Daten müssen keine weiteren Bewilligungen eingeholt werden.


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