Verkehrssicherheit durch gute Sichtverhältnisse

  05.06.2024 Amtliche Mitteilungen

Sehen und gesehen werden ist für die Verkehrssicherheit unerlässlich. Gute Sichtverhältnisse erhöhen die Verkehrssicherheit – gerade auch auf Schulwegen. Die Gemeinde möchte deshalb Anstösser von Strassen sowie Fuss- und Radwegen auf die gemeindlichen und kantonalen Bestimmungen in Bezug auf das

Bäumen, Sträuchern und Grünhecken aufmerksam machen:

– Überhängende Äste über dem Strassengebiet müssen bis auf die Höhe von 4,50 Meter, gemessen ab Fahrbahn, zurückgeschnitten werden. Sie dürfen Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen und dergleichen nicht beeinträchtigen oder verdecken.
– Über Trottoirs und separat geführten Radwegen muss die lichte Höhe mindestens 3,00 Meter betragen.
– Sträucher und Grünhecken müssen auf die Grenzlinie der Strasse oder des Weges zurückgeschnitten werden. Besonders im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen müssen die Sträucher und Grünhecken so zurückgeschnitten werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und die Sichtverhältnisse jederzeit gewährleistet sind.

Die Gemeinde dankt allen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, die ihre Unterhaltspflicht erledigt haben, und erwartet, dass die noch ausstehenden Arbeiten baldmöglichst vorgenommen werden. Mit dem Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken leisten Anstösser einen Beitrag zur Verhütung von Unfällen und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.


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