Aus dem Gemeinderat, Ausgabe 06.05.2026

  06.05.2026 Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2026 unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Arbeitsvergaben
Neubau Schule Wiesental, 2. Etappe (Haus Nord, Süd und West)
– Bühneneinrichtungen: Wyss Bühnenbau AG, Näfels
– Verbundlüfter und Klimakonvektoren: Schaerholzbau AG, Altbüron

Ersatz der Bühnensteuerung im Gemeindesaal Baar: Alder + Eisenhut AG, Ebnat-Kappel

Umbau Natur & Technik-Labor in der Schulanlage Sternmatt 2: Pro Lehrsysteme AG, Bern

Wechsel in der Schulkommission
Charlotte Jussli wurde als neue Vertreterin der Reformierten Kirche Bezirk Baar Neuheim per sofort für den Rest der Amtsdauer 2023/2026 in die Schulkommission gewählt.

Konzessionsvertrag mit der WWZ
Der Gemeinderat hat einer Erweiterung des Konzessionsvertrags mit der WWZ Netze AG zugestimmt. Damit wird es möglich, die Gebiete Altgasse sowie östlich der Zugerstrasse dem Wärme- und Kälteverbund Circulago anzuschliessen.

Öffnungszeiten von Gastrobetrieben während der Fussball-WM
Der Gemeinderat hat folgende Regelung für die Öffnungszeiten der gastgewerblichen Betriebe während der Fussball-Weltmeisterschaft (11. Juni bis 19. Juli 2026) beschlossen:
– Bei Spielen, die länger als bis 24 Uhr Schweizer Zeit dauern, wird die Öffnungszeit auf eine halbe Stunde nach dem Schlusspfiff verlängert. Während der Gruppenphase der Sechzehntelund der Achtelfinals (11. Juni bis 7. Juli) gilt diese Bewilligung, nicht für Spiele, die später als 22 Uhr Schweizer Zeit angepfiffen werden.
– Ab den Viertelfinals (9. bis 19. Juli) gilt die Regelung auch für die Spiele, die später als 22 Uhr Schweizer Zeit angepfiffen werden.
– Dauert ein Spiel länger als bis 24 Uhr, müssen alle Gäste das Lokal eine halbe Stunde nach dem Schlusspfiff verlassen. Die Gäste müssen aufgefordert werden, sich im Freien ruhig zu verhalten.
– Die Bewilligung gilt auch für den unmittelbaren Aussenbereich des Lokals (z.B. Gartenwirtschaft).
– Verfügt ein gastronomischer Betrieb für den Innenbereich über generell längere Öffnungszeiten, gilt diese Bewilligung weiterhin. Ebenso sind allfällige privatrechtliche Regelungen zu eingeschränkten Betriebszeiten (zwischen Eigentümern und Pächtern) weiterhin in Kraft.


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