Privatpersonen gehen bei Zwangsversteigerung leer aus

  20.05.2026 Gesellschaft

Es hätte die Chance für junge Familien oder Alleinstehende sein können: Die Zwangsversteigerung einer 3,5-Zimmerwohnung. Doch an der Gant beteiligten sich vor allem Firmen. Eine davon erhielt schliesslich den Zuschlag.

RAHEL HEGGLIN

Es ist ein Thema, das ständig wieder aufflammt: Im Kanton Zug, ja mittlerweile in vielen Schweizer Kantonen, gibt es zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Genau deshalb weckte die Zwangsversteigerung der 3,5- Zimmerwohnung an der Burgmatt 16 bei vielen Privatpersonen Hoffnungen. Rund 60 Interessierte erschienen zur Gant am 7. Mai, darunter junge Familien und Einzelpersonen, die darin eine seltene Gelegenheit sahen, Wohneigentum fürweniger als eine Million Franken zu erwerben. Denn Zwangsversteigerungen sind in Baar eine Rarität: Die letzte fand im September 2023 statt. Zugelassen waren an der Versteigerung jedoch nicht nur natürliche Personen, sondern auch Firmen.

Verkauf über Schätzwert
Der amtliche Schätzwert der Wohnung lag bei 820’000 Franken. Steigerungsgebote sollten ab 313’000 Franken starten, da die Wohnung mit diesem Betrag noch belastet ist.Doch schon mit dem Erstgebot von 800’000 Franken – genannt von einer Firma – waren viele Bieter ausgestochen. Im Folgenden duellierten sich zwei Privatpersonen mit Firmen. Die eine Privatperson gab bei 1’050’000 Franken auf, die andere bot bis 1’120’000 Franken, wurde dann aber von einer Investmentfirma um 5’000 Franken überboten. Das war dann der finale Zuschlag: 1’125’000 Franken für eine 3,5-Zimmerwohnung, inklusive einem Garagenparkplatz und Mitbenützung von zwei Parkplätzen.

«Eine Schweinerei»
Was bei der Siegerin Freude auslöste, löste auf der Gegenseite Frust aus. Der Mitbieter, Familienvater von drei Kindern und Baarer Bürger, findet es «eine Schweinerei», dass Firmen an Zwangsversteigerungen zugelassen sind. Im Gespräch mit dieser Zeitung erklärte er, dass er die Wohnung für seine Familie kaufen wollte und gehofft hatte, dank der Gant an eine erschwingliche Immobilie zu kommen.

Firmen müssen zugelassen sein
Die Frage liegt deshalb nahe, weshalb bei solchen Versteigerungen nicht ausschliesslich Privatpersonen mitbieten dürfen. Laut dem Baarer Finanzvorsteher, Mark Gustafson, wäre dies gesetzeswidrig: «Im Rahmen einer zwangsrechtlichen Versteigerung nach dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) gilt das Gebot der Gleichbehandlung. Es sind also sowohl natürliche wie auch juristische Personen berechtigt, an einer zwangsrechtlichen Versteigerung ein Angebot zu machen.» Auch Einschränkung der Region, also dass beispielsweise nur Personen aus der Gemeinde Baar mitbieten dürften, seien laut Bundesgesetz nicht erlaubt, wie Gustafson weiter ausführt. Daher ist seine Haltung gegenüber dem Zuschlag für die Firma nüchtern: «Es gilt, die gesetzliche Ausgangslage zu akzeptieren. Da hier auch verfassungsmässige Grundsätze wie Rechtsgleichheit, usw. mit hineinspielen, wird es kaum möglich sein, für Firmen Schranken auf- bzw. einzubauen.»

Strategie der Zuger Regierung
Vier Tage nach der Versteigerung veröffentlichte der Kanton Zug eine Medienmitteilung zur Umsetzung seiner «Wohnpolitischen Strategie2030». Darin kündigte die Regierung verschiedene Massnahmen an, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt langfristig zu entschärfen. Unter anderem sollen Einfamilienhausbesitzer mit Erstberatungen zur Verdichtung unterstützt werden, wobei der Kanton 80 Prozent der Beratungskosten übernimmt. Zudem sollen Wohnbaugenossenschaften durch bessere Kreditbedingungen gestärkt und Planungs- sowie Bewilligungsverfahren vereinfacht werden. Gleichzeitig räumt der Regierungsrat ein, dass viele dieser Massnahmen erst mittel- bis langfristig Wirkung zeigen werden.

Selbst Versteigerungen sind keine Chance mehr
Der Kontrast könnte kaum grösser sein: Während die Politik über Strategien, Gesetzesrevisionen und Verdichtungspotenziale diskutiert, zeigt sich an einer einzelnen Versteigerung, wie umkämpft selbst eine 3,5-Zimmerwohnung inzwischen ist, und wie schwer es für Privatpersonen geworden ist, im Zuger Immobilienmarkt überhaupt noch zum Zug zu kommen.


Massnahmen der WPS 2030

Eine weitere Massnahme ist, gemäss Medienmitteilung, die Idee zur Entwicklung von «Weissen Zonen». Dies sind Gebiete, in denen mit speziellen Vorschriften schneller, dichter und höher gebaut werden soll. Zurzeit prüft die Baudirektion mit Fachpersonen, Anspruchsgruppen und Gemeinden die notwendigen Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung für eine mögliche Umsetzung. Diese sollen in die Anpassung des PBG einfliessen. Auch die Bevorzugung der ansässigen Bevölkerung bei der Vermietung von Wohnungen stellt eine Massnahme der WPS 2030 dar. Dazu führte die Baudirektion einen Workshop mit grossen Vermietern und Eigentümerschaften von Mietwohnungen durch, um zusätzliche Erkenntnisse für die Umsetzungsarbeiten zu gewinnen.


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