Zwei Biberdämme halten den Kanton auf Trab

  04.11.2026 Natur/Umwelt

Baar Zwei neue Biberdämme in der Alten Lorze haben den Wasserstand deutlich ansteigen lassen. Der Kanton hat deshalb bereits Drainagen eingebaut, um drohende Überschwemmungen zu verhindern.

RAHEL HEGGLIN

Die beiden Dämme auf Baarer Gemeindegebiet entstanden am 16. September und am 5. Oktober. Seither ist der Wasserspiegel in der Alten Lorze deutlich angestiegen. Bei einer Begehung am 20. Oktober stand das Wasser an mehreren Stellen bereits auf Höhe des Wanderwegs und begann, ins Naturschutzgebiet Lorzengabel überzufliessen. Das kantonale Tiefbauamt konnte grössere Überflutungen mit Sofortmassnahmen verhindern. Dazu wurden im Naturschutzgebiet Geländemulden angelegt und entlang des Wanderwegs kleine Dämme aufgeschüttet. «Diese Massnahmen reichen bei den nächsten stärkeren Niederschlägen aber nicht mehr aus», erklärt Beda Schlumpf, Abteilungsleiter Jagd und Fischerei beim Amt für Wald und Wild. Gefährdet wären neben dem Wanderweg und der Veloroute auch landwirtschaftliche Flächen sowie Entwässerungsanlagen der Nationalstrasse und landwirtschaftlicher Kulturen. Im Winter kommt die Gefahr von Glatteis hinzu. Mit den Eingriffen sollen deshalb Schäden verhindert werden, bevor sie entstehen.

Ähnliches Problem bereits im Vorjahr
Bereits im Herbst 2025 hatte ein anderer Biberdamm an der Alten Lorze für Probleme gesorgt. Damals konnte die Situation durch eine Absenkung des Dammes entschärft werden. Mit den beiden neuen Dämmen hat sich der Konflikt nun erneut zugespitzt. Das Amt für Wald und Wild erteilte deshalb auf Antrag des kantonalen Tiefbauamts eine Ausnahmebewilligung für Eingriffe an den beiden Biberdämmen. Die Drainagen wurden inzwischen eingebaut. Dabei handelt es sich um Rohre, die durch die Dämme führen und den Wasserstand regulieren. Bei einem Damm darf der Wasserspiegel um höchstens 20 Zentimeter gesenkt werden, beim anderen soll er auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Die Biberdämme selbst bleiben bestehen. «Der Lebensraum des Bibers bleibt damit bestmöglich erhalten», betont Schlumpf.

Schutz während der Fortpflanzungszeit
Besondere Schutzbestimmungen gelten während der Fortpflanzungsund Aufzuchtzeit vom 16. März bis 31. Juli. In dieser Zeit sind Eingriffe an den Dämmen nur mit Zustimmung des Amts für Wald und Wild erlaubt. Der Wasserstand beim Biberbau muss ausreichend hoch bleiben, damit der Zugang zum Bau unter Wasser liegt und die Jungtiere geschützt sind. Der Einbau der Drainagen wurde von der Wildhut begleitet. Das aus den Dämmen entnommene Material bleibt zudem einige Tage am Ufer liegen, damit kleine Wasserlebewesen ins Gewässer zurückfinden können.

Dauerhafte Lösung wird gesucht
Die Bewilligung für den Unterhalt und das Nachstellen der Drainagen gilt bis Ende Oktober 2028. Denn es ist damit zu rechnen, dass die Biber auf sinkende Wasserstände reagieren und ihre Dämme erneut erhöhen oder zusätzliche errichten. Für Eingriffe an neuen Dämmen wäre allerdings eine weitere Bewilligung erforderlich. Die kommenden zwei Jahre sollen deshalb auch genutzt werden, um eine dauerhafte Lösung für den Umgang mit den Bibern an der Alten Lorze zu finden. Diese soll gemeinsam mit dem Tiefbauamt, dem Amt für Raum und Verkehr, Pro Natura, WWF und der Biberfachstelle von Infofauna erarbeitet werden.


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