Die Gemeinde investiert in den barrierefreien Öffentlichen Verkehr

  21.10.2026 Rathauspost

Planung

In den nächsten Jahren werden 13 Bushaltestellen gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Kantons Zug saniert. Von den Anpassungen profitieren alle.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) schreibt vor, dass der Öffentliche Verkehr für alle Menschen selbständig und hindernisfrei zugänglich ist. Dafür müssen beispielsweise die Bushaltestellen baulich angepasst werden. Entsprechend treibt die Gemeinde Baar den Umbau der Haltestellen voran. Baar verfügt über rund 50 Bushaltestellen. Etwa die Hälfte davon liegt an Kantonsstrassen und somit in der Zuständigkeit des Kantons Zug. Für die übrigen 26 Bushaltestellen ist die Einwohnergemeinde Baar selbst verantwortlich. Elf Haltestellen wurden bereits behindertengerecht umgebaut. Weitere 13 Haltestellen sollen in den nächsten Jahren saniert und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Mehrere Haltestellen werden im Zusammenhang mit übergeordneten Verkehrs- und Ortsplanungsprojekten wie der Sanierung der Dorfstrasse oder dem Ausbau des Bahnhofs Baar realisiert. Grundlage sind neben dem BehiG die Normen und Richtlinien des Tiefbauamts des Kantons Zug. Dieses Jahr wurde die Bushaltestelle Arbach hindernisfrei umgebaut. Bis Ende November werden die Bauarbeiten an den Bushaltestellen beim Kantonsspital abgeschlossen sein. Im nächsten Jahr sind die Umbauten der Bushaltestellen Friedhof Baar, Neuhofstrasse und Ebel in Inwil vorgesehen.

Mehr Komfort und Sicherheit für alle
Die Sanierungen dienen nicht nur Menschen mit Behinderung. Von den baulichen Anpassungen profitieren auch Seniorinnen und Senioren, Personen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen sowie Reisende mit Gepäck. Zu den wichtigsten Massnahmen gehören erhöhte Haltekanten, optimierte Einstiegsbereiche sowie eine verbesserte Gestaltung der Warteflächen. Dadurch wird ein möglichst stufenloser Einund Ausstieg in die Busse ermöglicht. Die Einwohnergemeinde Baar orientiert sich dabei an den bewährten Standards und Normen des Kantons Zug. Diese definieren die Anforderungen an Gestaltung, Sicherheit und Qualität der Bushaltestellen und sorgen für eine einheitliche Ausführung im gesamten Kantonsgebiet.

Die Umsetzung stellt die Einwohnergemeinde Baar vor Herausforderungen: Weil Baar dicht bebaut ist, gestalten sich Bewilligungsverfahren, der nötige Landerwerb und die anspruchsvollen Platzverhältnisse oft aufwendig.

Investition in eine inklusive Zukunft
Mit dem schrittweisen Umbau der Bushaltestellen leistet Baar einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Förderung eines modernen Öffentlichen Verkehrs. Die Einwohnergemeinde Baar verfolgt damit das Ziel, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner die Bushaltestellen selbständig, sicher und komfortabel nutzen können.

In den kommenden Jahren wird deshalb weiter an den Bushaltestellen im gesamten Gemeindegebiet gebaut. Schritt für Schritt entsteht so ein hindernisfreies Angebot, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig die Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs nachhaltig stärkt.

Roger Leitner, Leiter Dienststelle Tiefbau, Abteilung Planung / Bau


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