Die Zukunft gemeinsam gestalten
26.03.2025Planung Derzeit arbeitet die Abteilung Planung / Bau der Gemeinde Baar mit Hochdruck an der Revision der Planungsinstrumente auf Gemeindestufe. Im Sommer 2025 kann sich die Bevölkerung wiederum einbringen.
MARCO MOROSOLI
An den Wänden des Ganges, der im Baarer Gemeindehaus zu den Büros der Abteilung Planung / Bau führt, hängen die grossformatigen Pläne der aktuell rechtskräftigen Richtund Nutzungsplanung. Der verantwortliche Bauvorstand, Zari Dzaferi, schaut auf einen der Pläne und macht auf die Jahreszahl 2005 aufmerksam – das Jahr des Erlangens der Rechtskraft. Das ist in planungsrechtlicher Hinsicht schon eine lange Zeitspanne.
In der Zwischenzeit ist auf Bundesebene das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG, ab 2014) in Kraft. Auch der Kanton Zug überarbeitete sein Planungs- und Baugesetz (PBG) umfassend. Diese Erlasse stellen für die Gemeinde Baar die Eckpfeiler für die derzeit laufende Ortsplanungsrevision dar. Mit der Erarbeitung der Räumlichen Entwicklungsstrategie sowie des kommunalen Gesamtverkehrskonzepts hat die Gemeinde zudem eine konzeptionelle Grundlage für die zu revidierenden Planungsinstrumente geschaffen.
Langer Vorlauf für neue Ortsplanung
Die Vorarbeit zu diesen neuen Planungsinstrumenten (Richt- und Nutzungsplanung) begann bereits vor acht Jahren. «Der bald vorliegende Entwurf der Ortsplanung ist ein Gemeinschaftswerk», beschreibt es Zari Dzaferi. Er ist bereits der dritte Baarer Bauvorstand, der in dieser Sache aktiv ist. Die Festlegung der Planungsunterlagen und der dazugehörigen Bauvorschriften erfordern den Einbezug aller Beteiligten.
«Grund dafür ist das Gegenstromprinzip in der Raumplanung», erklärt der zuständige Dienststellenleiter Pascal Strüby. Die gemeindlichen Planungsgrundlagen müssen einerseits nach oben, also mit denjenigen des Kantons und des Bundes, korrespondieren. Andererseits müssen sie die Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllen. Deshalb habe die Gemeinde sehr viel Wert auf einen grossen Einbezug der Bevölkerung gelegt, erklärt Bauvorstand Dzaferi. «Bei der Erarbeitung der Ortsplanung waren ein zwölfköpfiges Begleitgremium, ein Reflexionsgremium mit rund 60 Baarerinnen und Baarer, und die zuständigen Kommissionen involviert. Zudem konnte die Bevölkerung im Rahmen der Erarbeitung der Räumlichen Entwicklungsstrategie mitwirken und reichte rund 850 Stellungnahmen ein.»
Es sei in der Tat so, dass dieser Prozess einen langen Atem brauche. «Aber dafür ist er gewissenhaft gemacht, und alle sind eingebunden», ist der Baarer Bauvorstand überzeugt.
Die Revision der Ortungsplanungsrevision schafft fünf neue Richtpläne. Sie regeln das Fusswegnetz, das Velowegnetz, das öffentliche Verkehrsnetz, das Strassennetz und die Definition der Räume im öffentlichen Interesse. Diese sind behördenverbindlich, und damit in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Inhalte der neuen Richtpläne wurden mit dem Begleit- und dem Reflexionsgremium sowie mit der Verkehrsund Tiefbaukommission an mehreren Sitzungen besprochen. Zudem waren alle relevanten Abteilungen und Dienststellen der Gemeinde in den Prozess eingebunden. Der Kanton hat die Unterlagen vorgeprüft, und die Gemeinde hat die Unterlagen daraufhin überarbeitet.
Auch Zonenplan und Bauordnung werden revidiert
Im Weiteren wird die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung revidiert – bestehend aus Zonenplan und Bauordnung. Nach umfassender Aufbereitung der Grundlagen wurden die Entwürfe des neuen Zonenplans und der neuen Bauordnung unter Einbezug der beiden Gremien der Ortsplanungsrevision erarbeitet. Insgesamt fanden mit dem Begleitgremium 20 Sitzungen und mit dem Reflexionsgremium zwei Sitzungen zur Revision der Richt- und Nutzungsplanung statt. Anschliessend wurden die Unterlagen dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Nach Abschluss der dadurch erforderlichen Anpassungen ist die öffentliche Auflage der Planungsinstrumente vor oder nach den Sommerferien 2025 geplant, wobei die Bevölkerung während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich Einwendungen einreichen kann. Zum Start der Auflage wird der interessierten Bevölkerung an einer Informationsveranstaltung der Planungsprozess, die Anpassungen in den Planungsmitteln sowie das weitere Vorgehen präsentiert. Die Urnenabstimmung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2026. Der genaue Zeitpunkt ist dabei abhängig von der Anzahl und der Komplexität allfälliger Einwendungen. Bei einer Annahme der Ortsplanungsrevision durch die Bevölkerung erfolgt nach der abgelaufenen Beschwerdefrist die Genehmigung durch den Regierungsrat, bevor der neue Zonenplan und die neue Bauordnung rechtskräftig werden.
Bevölkerung wurde früh einbezogen
Dass die Gemeinde Baar die erwähnten Gremien (Begleit- und Reflexionsgremium) als wichtig taxierte, zeigen deren Aktivitäten. Das Begleitgremium – mit zwölf Personen bestückt – traf sich zu 20 Sitzungen. Die Schwesterorganisation – die 60-köpfige Reflexionsgruppe – sass zweimal zusammen.
Bei der öffentlichen Auflage der revidierten Richtplanung im Frühsommer 2024 gingen bei der Gemeinde mehrere Einwendungen ein. Die Baarer Bauabteilung prüfte deren Inhalte und setzte die Anträge nach Möglichkeit in den fünf Richtplänen um.
Jetzt sind die Planungsgrundlagen bereinigt. Aktuell steht der Baarer Gemeinderat kurz vor der Festsetzung der Pläne und wird diese anschliessend für die Genehmigung durch den Kanton freigeben. Dabei ist zu beachten, dass sie nur für die Behörden verbindlich sind.
Der Zonenplan wie auch die Bauordnung, welche grundeigentümerverbindlich sind, werden nach der finalen Bereinigung mit dem Kanton voraussichtlich vor den Sommerferien aufgelegt. Bevor der Gemeinderat diese Planungsunterlagen den Baarerinnnen und Baarern unterbreitet, wird eine Informationsveranstaltung stattfinden. Im Rahmen der öffentlichen Auflage kann die Baarer Stimmbevölkerung schriftliche Einwendungen zu den revidierten Planungsinstrumenten bei der Gemeinde einreichen.
Klar ist, dass der Zonenplan sparsam mit der Schaffung neuer Bauzonen umgehen wird. «Das Wachstum nach Innen ist das raumplanerische Gebot der Stunde», sagt Gemeinderat Dzaferi. Er ergänzt dazu: «Verdichtung macht an gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen am meisten Sinn.»
Er erwähnt in diesem Zusammenhang, dass das Gebiet entlang der Zugerstrasse in Richtung Zug als Verdichtungsgebiet prädestiniert sei. Gemäss dem Baarer Bauvorstand sind dort auch Hochhäuser möglich. Von solchen spricht das Planungsund Baugesetz, wenn Gebäude mindestens 30 Meter hoch sind. Ein anderes Instrument zur Verdichtung ist die Erhöhung von Ausnützungsziffern. Um gleichzeitig einen Mehrwert für die Bevölkerung zu schaffen und eine qualitätsvolle bauliche Entwicklung sicherzustellen, soll die bauliche Verdichtung in der Regel mittels Bebauungsplänen erfolgen.