Gesuche für neue Kantonspauschale Kinderbetreuung

  17.06.2026 Informationen

Der Kanton Zug übernimmt ab August 2026 pauschal 33 Prozent der durchschnittlichen Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Erziehungsberechtigte können ab sofort Gesuche für die neue Kantonspauschale Kinderbetreuung einreichen.

pd/red / Anspruch auf die Kantonspauschale besteht für Kinder ab drei Monaten mit Wohnsitz im Kanton Zug, die in einer bewilligten Kita oder bei einer gemeldeten Tagesfamilie betreut werden. Voraussetzung ist zudem, dass die sorgeberechtigten Personen erwerbstätig sind oder sich in einer staatlich geregelten Ausbildung befinden.

Zusätzlich zur Kantonspauschale besteht unter Umständen auch ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine der Gemeinde. Im Gegensatz zu den Betreuungsgutscheinen ist die Kantonspauschale nicht von Einkommen oder Vermögen abhängig.

Frühzeitige Gesuchstellung empfohlen
Der Anspruch auf die Kantonspauschale gilt ab dem Monat nach der Gesuchstellung. Wer die Kantonspauschale ab August beziehen möchte, muss also spätestens im Juli das vollständige Gesuch einreichen. Wie die Gesuchstellung funktioniert und welche Unterlagen erforderlich sind, ist auf www.zg.ch/kantonspauschale detailliert beschrieben. Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Rückwirkend können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Neue Plattform für Kanton und Gemeinden
Die neue digitale Gesuchsplattform wurde im Auftrag des Kantons sowie der Gemeinden Cham, Risch und Zug entwickelt. Familien aus diesen drei Gemeinden können über die Plattform neben der Kantonspauschale auch die Betreuungsgutscheine ihrer Wohngemeinde beantragen.

Kantonales Sozialamt unterstützt via E-Mail oder Telefon
Mit der neuen Gesuchsplattform werden auch neue digitale Schnittstellen zwischen Kanton, Gemeinden, Betreuungseinrichtungen und Erziehungsberechtigten etabliert. Zur Unterstützung steht die Abteilung Gesellschaft des Kantonalen Sozialamts gerne via [email protected] oder unter 041 594 22 44 zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Kantonspauschale finden sich auf www.zg.ch/kantonspauschale.


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