Kanton Zug: Gefrorene Gewässer dürfen nicht betreten werden
14.01.2026 PolizeimeldungenDie Wetterlage der letzten Tage hat dazu geführt, dass sich auf einzelnen kleineren, stehenden Gewässern im Kanton Zug Eisschichten gebildet haben. Diese sind allerdings nach wie vor nicht tragfähig und dürfen nicht betreten werden.
pd / Auf einzelnen kleineren, stehenden Gewässern im Kanton Zug haben sich teilweise Eisschichten gebildet. Dabei handelt es sich aber um eine gefährliche Schicht von Schneeeis, die leider als tragende Eisschicht falsch interpretiert werden kann. Dies ergab eine Kontrolle am Dienstagmorgen, 6. Januar durch die Spezialisten der Zuger Polizei.
Sämtliche Gewässer im Kanton Zug bleiben somit gesperrt und dürfen strikt nicht betreten werden.
Die Freigabe der Gewässer erfolgt nach Kontrolle durch die Zuger Polizei in enger Absprache mit den Gemeindebehörden. Allfällige Absperrungen sind strikt zu beachten.
Baar: Mehrere Unfälle bei winterlichen Strassenverhältnissen
Am Donnerstag kam es zu mehreren Verkehrsunfällen im Kanton Zug.
pd / Eine 43-jährige Autofahrerin hat am Donnerstagmorgen, 8. Januar auf der Ägeristrasse in der Gemeinde Baar, unmittelbar vor dem Geissbüeltunnel, die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und ist in einen Inselschutzpfosten sowie einen Lichtsignalmast geprallt. Das Auto war nicht mehr fahrbar und musste von einem privaten Abschleppunternehmen abtransportiert werden.
Bei allen Unfällen blieb es bei Blechschaden, Personen wurden nicht verletzt.
Neulenker von der Strasse abgekommen und durch das angrenzende Dickicht gefahren.
pd / Am Freitagabend, 9. Januar ereignete sich auf der Neuheimerstrasse in der Gemeinde Baar ein Selbstunfall. Kurz vor 21.30 Uhr ist ein 18-jähriger Neulenker von der Strasse abgekommen und fast 100 Meter durch das angrenzende Dickicht gefahren, bevor sein Fahrzeug neben der Fahrbahn zum Stillstand kam. Der junge Mann wurde leicht verletzt und zur Kontrolle ins Spital eingeliefert. Der Führerausweis auf Probe wurde ihm zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen. Die Unfallursache ist Gegenstand weiterer Untersuchungen.


