Kanton Zug: Junge Personen im Visier von Betrügern

  28.01.2026 Polizeimeldungen

Eine bislang unbekannte Täterschaft bringt insbesondere junge Personen mit einer frei erfundenen Geschichte sowie einer vorgetäuschten Geldüberweisung dazu, an einem Bankomaten einen grösseren Geldbetrag abzuheben und ihnen zu übergeben. Die Zuger Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und warnt die Bevölkerung.

pd / Die Täterschaft spricht ihre Opfer jeweils an stark frequentierten Orten wie beispielsweise in einem Einkaufszentrum oder an Bushaltestellen an. Mit glaubwürdig vorgetragenen, jedoch frei erfundenen Geschichten erschleichen sie das Vertrauen der Geschädigten und geben vor, dringend Bargeld zu benötigen. Dabei geben sie unter anderem an, auf einer Europareise ihr gesamtes Geld verloren zu haben und dringend Bargeld für die Rückreise zu benötigen, ihr Portemonnaie verloren zu haben und mittellos zu sein oder Geld für die Rückreise mit einer Fähre zu brauchen. In der Regel verlangen die Täter Bargeldbeträge zwischen 1’000 und 2’000 Franken.

Zur Untermauerung ihrer Geschichte zeigen die Täter den Geschädigten auf dem Smartphone Screenshots der angeblich bereits getätigter Rücküberweisung des Geldbetrags, teilweise in ausländischer Währung. In der Annahme, das Geld sei bereits überwiesen worden oder werde in Kürze gutgeschrieben, heben die Opfer das Bargeld ab und übergeben dieses dem Betrüger. Die versprochene Überweisung erfolgt jedoch nie.

In den letzten Tagen wurden der Zuger Polizei drei Fälle mit identischer Vorgehensweise gemeldet. Diese spielten sich im Einkaufscenter Zugerland in Steinhausen sowie rund um den Bahnhof Zug ab. Bei den Opfern handelt es sich um eine 17-jährige Frau, einen 17-jährigen Mann sowie einen 23-jährigen Mann.

Es handelt sich dabei um die ersten bekannten Fälle dieser Betrugsmasche im Kanton Zug. Die Täterschaft kommunizierte jeweils in englischer Sprache. Die Ermittlungen sind im Gang.

Verhaltenstipps der Zuger Polizei
– Kein Bargeld an unbekannte Personen aushändigen, auch wenn eine Notlage glaubwürdig wirkt
– Screenshots oder Vorzeigen von Überweisungen sind kein Zahlungsnachweis und können manipuliert sein
– Geld gilt erst als erhalten, wenn es tatsächlich auf dem eigenen Konto gutgeschrieben ist
– Bei Druck oder Unsicherheit: Gespräch abbrechen und Hilfe verweigern
– Verdächtige Situationen umgehend der Polizei melden


Warnhinweis: Betrugs fälle mit der E-Vignette

pd / Die elektronische Vignette kann via www.e-vignette.chüberdas «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden.

In den letzten Wochen häufen sich Meldungen zu Online-Betrugsfällen mit der Schweizer E-Vignette. Zum einen sind gefälschte Webseiten im Netz. Zum anderen erhalten Personen E-Mails, in denen sie aufgefordert werden, ihre Zahlungsinformationen nochmals online einzugeben.

Wir empfehlen daher, die E-Vignette ausschliesslich unter folgender URL beim offiziellen Via-Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu kaufen: www.e-vignette.chrespektivehttps://via.admin.ch/shop/

Das BAZG verlangt genau 40 Franken für den Kauf der Schweizer E-Vignette und verlangt keine Kaution. Ebenfalls bittet das BAZG niemals per E-Mail, Zahlungsinformationen zu bestätigen.

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit


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