Kinder von fremdem Mann angesprochen

  25.09.2024 Polizeimeldungen

Polizeimeldung In der Gemeinde Baar soll es in den vergangenen Tagen zu Vorfällen gekommen sein, in denen ein bislang unbekannter Mann Kinder angesprochen habe. Die Zuger Polizei informierte auf ihrer Facebook-Seite.

red/rah / Die Meldung, die bei der Polizei eingegangen ist, betrifft das Gebiet rund um das Schulhaus Wiesental. In verschiedenen WhatsApp-Chats wurden noch weitere gleichgelagerte Meldungen rund um andere Schulhäuser erwähnt. Die Kinder, die angesprochen wurden, seien zirka 10-jährig. Die Zuger Polizei nimmt solche Meldungen ernst. «Wir haben unsere Patrouillentätigkeit und Präsenz in den betroffenen Gebieten erhöht und stehen in Kontakt mit der Schulleitung. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben wir selber keine entsprechenden Feststellungen gemacht», sagt Frank Kleiner, Stv. Kommunikationsverantwortlicher bei der Zuger Polizei. Ein Rundschreiben seitens der Polizei sei in diesem Fall nicht nötig, da die Eltern durch die Schule informiert wurden.

In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte wichtig zu erwähnen:

Wichtig ist bei solchen Vorkommnissen, Beobachtungen und Hinweisen, umgehend die Polizei zu informieren. «Nur so ist es für uns möglich, direkt zu reagieren und allenfalls Personen vor Ort zu kontrollieren», so Kleiner. Solche Vorkommnisse würden jedoch sehr oft direkt über die sozialen Medien, zum Beispiel WhatsApp-Chats, verbreitet, ohne dass die Vorfälle polizeilich bestätigt sind. «Oftmals ist in diesen Beiträgen auch die Rede von einem weissen Fahrzeug. Gut gemeinte Warnungen können vereinzelt helfen, führen aber sehr oft zu Missverständnissen und Verunsicherung», sagt der Stv. Kommunikationsleiter weiter.

Die Zuger Polizei rät, dass Kinder durch die Eltern ganz allgemein sensibilisiert werden sollen, ohne ihnen Angst zu machen: Sagt eurem Kind, dass es nicht mit Fremden sprechen oder mitgehen soll. Die Kinder sollen laut NEIN rufen, sobald jemand etwas macht, was nicht in Ordnung ist. Sie sollen aus der Situation weglaufen zu einem vertrauenswürdigen Erwachsenen und um Hilfe bitten.

Sprecht mit euren Kindern, dass sie sich nicht mit Süssigkeiten, Hundebabys oder Ähnlichem locken lassen.

Vereinbart mit eurem Kind ein Sicherheitswort, dass nur ihr und das Kind kennen. Nur wenn eine Person das Kennwort kennt, darf das Kind mit diesem mitgehen. Dies gilt auch für bekannte Personen.

Wenn euer Kind oder ein «Schulgspändli» angesprochen worden ist, soll es dies sofort den Eltern oder der Lehrperson erzählen und die wiederum soll die Polizei informieren.

 

 


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