Kirchen setzen auf Transparenz
26.02.2025 GesellschaftDie Aufdeckung neuer Missbrauchsfälle im kirchlichen Umfeld führt vermehrt zu Kirchenaustritten von Einzelpersonen. Unternehmen haben weniger Schlupf öcher, was zu politischen Vorstössen und verstärkter Transparenz bei den Kirchgemeinden führt.
MARCO MOROSOLI
In diesen Tagen ist das Thema «Steuern» im Kanton Zug in aller Munde. Die Steuerpflichtigen erhalten die Unterlagen, um ihre Einkünfte und Abzüge des Jahres 2024 wahrheitsgetreu zu deklarieren. Je nach Religionszugehörigkeit kommen zu den Staatssteuern noch die Kirchensteuern hinzu.
Es stehen drei Optionen zur Auswahl: katholisch, reformiert oder konfessionslos. Immer mehr Menschen entscheiden sich für die dritte Variante. Juristische Personen haben diese Wahlmöglichkeit nicht. Im Zuger Kantonsparlament gab es innerhalb kurzer Zeit (2021/2024) zwei politische Vorstösse, die sich mit der gängigen Praxis der Steuererhebung von juristischen Personen im Namen der beiden Landeskirchen auseinandersetzten.
Stefan Doppmann, Kirchenschreiber der Katholischen Kirchgemeinde Baar, sagt offen: «Bei uns in der Kirchgemeinde Baar stammen fast zwei Drittel der Kirchensteuereinnahmen von juristischen Personen.» Im Berichtsjahr 2023 beliefen sich die Einnahmen aus dem Bereich der juristischen Personen auf rund 7,2 Millionen Franken. Bei den natürlichen Personen, also den Kirchenmitgliedern, lag dieser Wert bei rund 2,5 Millionen Franken.
Trotzdem betont der erfahrene Kirchenvertreter, der seit 2014 im Amt ist, dass ihn jeder Kirchenaustritt schmerzt. Die Distanzierung vieler Menschen habe vielfältige Gründe. Bekannt gewordene Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche will Doppmann nicht leugnen, aber er sagt: «Viele Aufgaben, die wir für die Gesellschaft übernehmen, könnten nicht einfach auf den Staat übertragen werden, wenn man der Kirche die Mittel zu deren Erledigung entziehen würde.» Er beschreibt die Arbeit der Kirche als Dienst am Menschen und Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Beitrag für eine stabile
Eine stabile Gesellschaft sei wiederum ein Garant für ein sozial ausgeglichenes Miteinander. Der Kirchenvertreter sieht, dass es Altersarmut, Altersvereinsamung und andere Probleme gibt. Gerade in diesem Bereich könne die Kirchgemeinde jedoch wertvolle Dienste leisten, auch dank des Engagements vieler Freiwilliger, die mit einer anderen Motivation unterwegs seien als staatliche Akteure.
Für Stefan Doppmann gewährleistet diese wertvolle Arbeit Freiwilliger mit Menschen aller Altersgruppen auch eine Früherkennung dafür, wo der Sozialdienst der Pfarrei professionelle Unterstützung bieten kann.
Verbesserte Transparenz in der Rechnungslegung
Der Kirchenschreiber der Katholischen Kirchgemeinde Baar präsidiert auch die Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug (VKKZ). Diese arbeitet gegenwärtig eine konsolidierte Darstellung der Ausgaben der Katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zug aus. Dies wird mehr Transparenz für alle Interessierten bringen, indem ersichtlich wird, wie hoch der Anteil der Ausgaben für kultische oder für sozialdiakonische Zwecke oder auch für die Bildung ist. Die Publikation dieser Zahlen ist noch für das laufende Jahr vorgesehen. Die Umsetzung war nicht ganz einfach, da die Rechnungslegung in den zehn Kirchgemeinden unterschiedlich erfolgt.
Auslöser für die angestrebte Transparenz war eine Motion, die darauf abzielte, dass juristische Personen ihre Kirchensteuer künftig auf freiwilliger Basis hätten leisten können. Der Vorstoss scheiterte jedoch im Zuger Kantonsparlament.
Im vergangenen Jahr gab es dann erneut einen politischen Vorstoss. Die Motionäre fordern vom Regierungsrat, verschiedene Modelle zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten.
Ein mögliches Modell wäre eine Zweckbindung. Bei diesem System werden die anerkannten Kirchen verpflichtet, die Steuererträge ausschliesslich für gemeinnützige, und nicht für kultische Zwecke zu verwenden. Solche Einschränkungen in der Mittelverwendung kennen die Kantone Zürich, Luzern und Bern.
Während es im Kanton Zug elf Katholische Kirchgemeinden gibt, ist die Struktur bei der Reformierten Kirche einfacher. Sie erstreckt sich über den ganzen Kanton. Die einzelnen Bezirke – zum Beispiel Baar-Neuheim – erhalten von der Muttergemeinde die finanziellen Mittel, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Klaus Hengstler, Kirchenschreiber der Reformierten Kirche des Kantons Zug, ergänzt, dass grössere Projekte auf Stufe Kirchgemeinde auf An trag des Bezirks budgetiert werden müssen.
Auch Hengstler erklärt, dass die Regierung seine Religionsgemeinschaft gebeten habe aufzuzeigen, wie gross der Anteil der Kirchensteuer ist, der der gesamten Bevölkerung zugutekommt, also nicht nur den Mitgliedern der Kirchgemeinden. Die beiden Kirchen haben in einer gemeinsamen Erklärung geantwortet. Es ist noch unklar, wann der Regierungsrat auf die Motion antwortet.
Die Kirchensteuer neu denken
Der Kirchenschreiber der Reformierten Kirche deutet an, die Kirchensteuer für juristische Personen zu überdenken und allenfalls in ein anderes System zu überführen. Hengstler betont, dass es den Motionären nicht darum gehe, die Kirchensteuer für juristische Personen abzuschaffen, sondern ein Steuersystem zu etablieren, das auch von kirchenkritischen Personen im Kantonsrat akzeptiert werden kann. Dies würde den Kirchgemeinden im Kanton eine gewisse Planungssicherheit bringen.
Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) stellte in einer neuen Schrift über die Kirchensteuern fest, dass die Ausgestaltung der kantonalen Kirchensteuersysteme nur wenige Gemeinsamkeiten aufweist: «Wir haben es also im Prinzip mit 26 verschiedenen Regelungen zu tun.» Hinzu komme, dass es selbst innerkantonal unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze gebe.
Tröstlich ist in diesem Zusammenhang, dass das Bundesgericht in Lausanne die Erhebung von Kirchensteuern für juristische Personen bisher nie als verfassungswidrig bezeichnet hat. Juristische Personen könnten sich jedoch nicht auf die Glaubens- und Gewissenfreiheit berufen, da diese Rechte natürlichen Personen vorbehalten seien. Eine Ausnahme bilden juristische Personen, die selber religiöse oder kirchliche Zwecke verfolgen: Diese könnten nicht verpflichtet werden, Kirchensteuern an andere Religionsgemeinschaften zu entrichten.
Entwicklung der Kirchensteuern
Das Verhältnis der Steuereinnahmen zwischen natürlichen und juristischen Personen (gerundete Werte) für das Jahr 2024 liegt erst im Juni vor. Im selben Monat findet auch die Rechnungsgemeinde der Katholischen Kirchgemeinde Baar statt.
Für das Steuerjahr 2023 kamen von den natürlichen Personen 2,555 Millionen Franken zusammen. Die juristischen Personen sorgten bei der Kirchgemeinde Baar 7,315 Millionen Franken zusammen.
2020 notierte der Finanzchef der Baarer Kirchgemeinde bei den natürlichen Personen die Summe von 2,523 Millionen Franken. Derweil die juristischen Personen 5,58 Millionen Franken an Kirchensteuern bezahlten.
Das Ertragsverhältnis zwischen den natürlichen und den juristischen Personen, so geht aus einer Prognose der katholischen Kirchgemeinde Baar für die folgenden Jahre hervor, dürfte sich in den kommenden Jahren nicht wesentlich verändern.