Öffentliche Auflagen, Ausgabe 01.07.2026

  01.07.2026 Öffentliche Auflagen

2. Öffentliche Auflage betreffend Erlass der Gesamtrevision der Nutzungsplanung und der Teilrevision des Strassenreglements
Die Stimmbevölkerung hat am 14. Juni 2026 der Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung), der Teilrevision des Strassenreglements und dem Verzicht auf eine kommunale Mehrwertabgabe zugestimmt. Gemäss § 41 Abs. 1 PBG ist jeder Beschluss über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- oder Bebauungsplänen vom Gemeinderat einmal im Amtsblatt zu publizieren und während 20 Tagen öffentlichen aufzulegen. Im Sinne dieser Bestimmung wird der Festsetzungsbeschluss durch die Stimmbevölkerung mit den folgenden Unterlagen aufgelegt:

Verbindlicher Bestandteil – Zonenplan vom 14. Juni 2026 – Bauordnung vom 14. Juni 2026 – Teilrevision Strassenreglement vom 14. Juni 2026

Orientierender Bestandteil
– Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV
– Protokoll Urnenabstimmung

Die Auflage erfolgt von Donnerstag, 18. Juni 2026 bis und mit Dienstag, 7. Juli 2026 während der ordentlichen Büroöffnungszeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr) im Erdgeschoss, Rathaustrasse 6, Baar. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Baar einsehbar. Gemäss § 41 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften und Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und so weit möglich beizulegen.


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