Öffentliche Auflagen, Ausgabe 03.12.2025
03.12.2025 Öffentliche AuflagenÖffentliche Auflage der Teilrevision Nutzungsplanung zum Areal Rigistrasse
Für das Areal Rigistrasse Inwil (GS Nrn. 786, 1093, 1136, 1243, 2960 und 3942) hat die Gemeinde Baar den Zonenplan und die Bauordnung überarbeitet und an die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Entwicklungsziele und Bedürfnisse angepasst. Diese Massnahmen waren kein Bestandteil der öffentlichen Auflage zur laufenden Ortsplanungsrevision (Nutzungsplanung) vom Juni / Juli 2025. Die Planungsunterlagen werden im Sinne von § 39 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) öffentlich aufgelegt.
Es werden folgende Planungsunterlagen aufgelegt:
Verbindliche Bestandteile
– Teilrevision Zonenplan «Areal Rigistrasse Inwil» vom 13. November 2025
– Teilrevision Bauordnung «Areal Rigistrasse Inwil» vom 13. November 2025
Orientierende Bestandteile
– Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
– Gemeinderatsbeschluss: Teilrevision Nutzungsplanung «Areal Rigistrasse Inwil» – Verabschiedung für die öffentliche Auflage
Öffentliche Auflage der Teilrevision Nutzungsplanung, Mehrwertabgabe
Im Hinblick auf den künftigen Umgang mit der kommunalen Regelung zur Mehrwertabgabe hat die Gemeinde Baar die Bauordnung überarbeitet. Diese Massnahme war kein Bestandteil der öffentlichen Auflage zur laufenden Ortsplanungsrevision (Nutzungsplanung) vom Juni / Juli 2025. Die Planungsunterlagen werden im Sinne von § 39 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) öffentlich aufgelegt.
Es werden folgende Planungsunterlagen aufgelegt:
Verbindliche Bestandteile
– Teilrevision Bauordnung zum Umgang mit der kommunalen Mehrwertabgabe vom 13. November 2025
Orientierende Bestandteile
– Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
– Gemeinderatsbeschluss: Teilrevision Nutzungsplanung, Mehrwertabgabe – Verabschiedung für die öffentliche Auflage
Die Auflagen erfolgen von Donnerstag, 20. November 2025 bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025 während der ordentlichen Büroöffnungszeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr) im Erdgeschoss, Rathaustrasse 6, Baar. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Webseite der Einwohnergemeinde Baar einsehbar. Gemäss § 39 Abs. 3 PBG können während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen (mit Antrag und Begründung) gegen die verbindlichen Planungsmittel erhoben werden.
