Öffentliche Auflagen, Ausgabe 04.11.2026

  04.11.2026 Öffentliche Auflagen

Öffentliche Auflage: Totalrevision Abwasserreglement (AR) der Einwohnergemeinde Baar
Die Einwohnergemeinde Baar unterzieht ihr Abwasserreglement einer Totalrevision. Nach erfolgter Vorprüfung durch den Kanton Zug wird das Reglement, gestützt auf § 39 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998, vom 29. Oktober bis 30. November 2026 öffentlich aufgelegt.

Im Rahmen der öffentlichen Auflage werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

Verbindlicher Bestandteil
– Abwasserreglement (AR) vom 29. September 2026

Orientierender Bestandteil
– Verordnung zum Abwasserreglement (VAR) vom 8. April 2026
– Erläuterungsbericht Totalrevision Abwasserreglement vom 8. September 2026
– Muster-Abwasserreglement (AR) des Kantons Zug vom 1. Januar 2026
– Bericht zur 2. Vorprüfung des revidierten Abwasserreglements der Einwohnergemeinde Baar, Baudirektion des Kantons Zug vom 24. August 2026
– Gemeinderatsbeschluss vom 29. September 2026; Verabschiedung öffentliche Auflage

Angaben zur Auflage
Die Auflage erfolgt von Donnerstag, 29. Oktober 2026 bis und mit Montag, 30. November 2026 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 17 Uhr) im Erdgeschoss des Gemeindehauses, Rathaustrasse 6, Baar. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Baar einsehbar. Gemäss § 39 Abs. 3 PBG können während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Die Berechtigung dazu ist nicht beschränkt.


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