Öffentliche Auflagen, Ausgabe 25.03.2026

  25.03.2026 Öffentliche Auflagen

Öffentliche Auflage des einfachen Bebauungsplans Rütiweid, Grundstück GS Nr. 857, 1043, 3603, 3604, 3605, 3606, 3607, 3608, 3609 Im Gebiet Rütiweid in Baar plant die Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz die Sanierung und Aufstockung der bestehenden Wohnbauten auf dem Grundstück GS Nr. 1043 sowie den Neubau eines zusätzlichen Mehrfamilienhauses. Gleichzeitig sollen die Freiräume aufgewertet und die Erschliessung verbessert werden. Da es sich um eine wesentliche Änderung der bestehenden Arealbebauung «Im Arbach» handelt, ist zur Umsetzung des Projekts die Überführung in einen einfachen Bebauungsplan erforderlich.

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung werden folgende Unterlagen aufgelegt:

Verbindlicher Bestandteil – Einfacher Bebauungsplan Rütiweid vom 2. Februar 2026, Massstab 1:500

Orientierender Bestandteil – Bericht gemäss Art. 47 RPV zum einfachen Bebauungsplan vom 2. Februar 2026 – Richtprojekt vom 22. April 2025 – Gemeinderatsbeschluss vom 19. August 2025; Zustimmung zum Richtprojekt – Gemeinderatsbeschluss vom 10. März 2026; Verabschiedung öffentliche Auflage

Die Auflage erfolgt von Donnerstag, 19. März 2026 bis und mit Freitag, 17. April 2026 während der ordentlichen Büroöffnungszeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr) im Erdgeschoss, Rathaustrasse 6, Baar. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Baar einsehbar. Wer von den Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat, kann gemäss § 39a Abs. 1 und § 38 PBG während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen den einfachen Bebauungsplan erheben.

2. Öffentliche Auflage betreffend Erlass Bebauungsplan Unterfeld Süd, Baubereiche 1A und 1B Die Stimmbevölkerung hat am 8. März 2026 der Festsetzung des Bebauungsplans Unterfeld Süd, Baubereiche 1A und 1B zugestimmt. Gemäss § 41 Abs. 1 PBG ist jeder Beschluss über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- oder Bebauungsplänen vom Gemeinderat einmal im Amtsblatt zu publizieren und während 20 Tagen öffentlichen aufzulegen. Im Sinne dieser Bestimmung wird der Festsetzungsbeschluss durch die Stimmbevölkerung mit den folgenden Unterlagen aufgelegt:

Verbindlicher Bestandteil
– Bebauungsplan «Unterfeld Süd, Baubereiche 1A und 1B», Massstab 1:500 vom 4. August 2025 Orientierender Bestandteil – Planungsbericht gemäss Art. 47

RPV
– Richtprojekt
– Energie- und Nachhaltigkeitskonzept
– Lärmgutachten
– Ergänzung Lärmgutachten
– Mobilitätskonzept
– Protokoll Volksabstimmung
– Gemeinderatsbeschluss vom 12. November 2024; Verabschiedung Vorprüfung
– Vorprüfungsbericht der Baudirektion des Kantons Zug

Die Auflage erfolgt von Donnerstag, 12. März 2026 bis und mit Dienstag, 31. März 2026 während der ordentlichen Büroöffnungszeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr im Erdgeschoss, Rathaustrasse 6, Baar. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Baar einsehbar.

Gemäss § 41 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften und Plänen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Gemeinde hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und so weit möglich beizulegen.


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