Risiken minimieren

  22.04.2026 Gesellschaft

Vergangene Woche referierten drei Fachpersonen zum Thema «Sicherheit im Alter». Sie informierten praxisnah, welche Herausforderungen und Lösungen es rund um Fussverkehr, Autofahren und Vorsorge gibt.

RAHEL HEGGLIN

Es war bereits die 43. Veranstaltung von «Gesund altern in Baar», welche die Pro Senectute Kanton Zug im Auftrag der Gemeinde durchführte. Dieses Mal stand das Thema «Sicherheit» im Vordergrund, wobei es um das sichere Bewegen im Strassenverkehr, das sichere Nutzen eines Fahrzeuges und um die rechtliche und finanzielle Absicherung für ein sorgenfreies Älterwerden ging. Nach den Begrüssungen durch die Gemeinderätin und Vorsteherin Soziales/Gesundheit Barbara Schmid-Häseli und die beiden Organisatorinnen der Pro Senectute, Anja Spichtig und Christine Rhein, übernahm Dominik Bucheli, Projektleiter Fussverkehr Schweiz, für sein Referat.

Sicher unterwegs sein
Statistisch gesehen ist das Unfalloder Sturzrisiko für ältere Fussgängerinnen und Fussgänger höher als für jüngere. Dennoch bedeutet das nicht, dass Bewegung vermieden werden sollte. Im Gegenteil: Bewegungsmangel gilt als deutlich grösseres Gesundheitsrisiko. «Auf dem Sofa zu bleiben, ist gefährlicher als unterwegs zu sein», betonte Bucheli. Entscheidend sei deshalb, die Risiken zu minimieren. «Einerseits ist eine gute Sichtbarkeit, etwa durch helle Kleidung oder Reflektoren, wichtig. Andererseits kann die Sicherheit durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Gehstock oder Rollator erhöht werden.» Auch Strassen sollten mit Bedacht und möglichst in Etappen überquert werden. Grundsätzlich sei aber jede Ampel so eingestellt, dass das Queren während der grünen oder orangen Phase möglich ist. Zum Schluss informierte Bucheli noch, dass der vermeintlich sichere Weg oft angenehmer erscheint, aber der gefährlichere ist. Als Beispiel nannte er eine dunkle Unterführung: «Diese wird oft als unangenehm empfunden, wäre aber sicherer als der Weg über die Strasse.»

Autofahren im Alter
Das zweite Referat widmete sich dem Strassenverkehr. Viele Seniorinnen und Senioren sind mit dem Auto unterwegs, und dies vielfach mit einem hohen Mass an Selbstvertrauen. Doch genau hier liege die Herausforderung. «Viele sagen von sich, dass sie seit x Jahren unfallfrei fahren. Ob das tatsächlich wegen der eigenen Leistung oder auch dank dem Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmenden so ist, bleibt offen», erklärte Jean-Pierre Koch, Leiter Projekte bei Seniordrive. Er informierte, dass in der Schweiz rechtlich gilt: Wer ein Fahrzeug lenkt, muss sowohl fahrgeeignet als auch fahrkompetent sein. «Während die medizinische Kontrolle ab 75 Jahren die gesundheitliche Eignung prüft, bleibt die tatsächliche Fahrkompetenz weitgehend unbeurteilt.» In interaktiven Beispielen wurde deutlich, wie schnell Unsicherheiten auftreten können. So waren sich die Teilnehmenden im Saal oft uneins, wie die Vortrittsregeln bei komplexen Verkehrssituationen sind. «Routine ersetzt kein aktuelles Wissen», lautete Kochs Botschaft.

Programme wie freiwillige Fahrberatungen bieten hier Unterstützung. Sie ermöglichen es, das eigene Verhalten zu überprüfen und gezielt zu verbessern. Ziel ist nicht der Verzicht auf das Autofahren, sondern eine realistische Selbsteinschätzung und mehr Sicherheit im Alltag für alle.

Rechtzeitig vorsorgen und selbst entscheiden
Neben der körperlichen Mobilität ist auch die rechtliche Selbstbestimmung ein zentraler Bestandteil eines sicheren Lebens im Alter. «Man soll selbst bestimmen können, wer entscheidet, wenn man es nicht mehr kann», bekräftigte die dritte Referentin des Nachmittags, Stefanie Waldburger, Fachperson für Altersfragen bei der Pro Senectute Kanton Zug.

Instrumente wie Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag ermöglichen es, medizinische und persönliche Entscheidungen im Voraus festzulegen. Diese Dokumente gelten für den Fall, dass eine Person nicht mehr urteilsfähig ist. Wichtig ist, dass sie rechtzeitig erstellt werden. Also zu einem Zeitpunkt, an dem die Entscheidungsfähigkeit noch gegeben ist.

Während die Patientenverfügung medizinische Fragen regelt, deckt der Vorsorgeauftrag Bereiche wie persönliche Betreuung, finanzielle Angelegenheiten und rechtliche Vertretungen ab. Ergänzend dazu können im Testament oder in Anordnungen für den Todesfall persönliche Wünsche festgehalten werden.

Informieren Sie Angehörige
Ebenso wichtig wie die Erstellung ist die Auffindbarkeit dieser Dokumente. «Es nützt nichts, wenn sie existieren, aber im Ernstfall niemand davon weiss», betonte Waldburger. Während das Testament, die Patientenverfügung oder auch die Anordnung im Todesfall bei der Gemeinde hinterlegt werden können, ist dies für den Vorsorgeauftrag im Kanton Zug nicht möglich. «Es besteht die Möglichkeit, die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde, bei jedem Zivilstandsamt ins schweizerische Zivilstandsregister eintragen zu lassen. Vermerkt wird dabei der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages. Es ist auch sinnvoll, im Portemonnaie einen Notfallausweis mitzutragen, auf dem sämtliche, vorhandene Verträge notiert sind.»

Zudem muss die Formvorschrift eingehalten werden. Ein Vorsorgeauftrag wie auch ein Testament müssen von Hand geschrieben sein. Umfassende Informationen, welche Verträge wie gemacht werden müssen, können bei der Pro Senectute bezogen werden. Zudem unterstützt auch die Fachstelle für Altersfragen falter bei sämtlichen Themen.


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