Sanierung Hochhaus H21 termingerecht abgeschlossen

  07.10.2026 Gesellschaft

Die umfassende Sanierung des Hochhauses H21 beim Pflegezentrum Baar und Zuger Kantonsspital ist termingerecht abgeschlossen. Am 1. Oktober begann offiziell der Bezug des sanierten Hochhauses H21. Das Haus ist bereits grösstenteils vermietet.

Mit der Sanierung wurde das in den 1970er Jahren erstellte Gebäude technisch erneuert, an heutige Wohnstandards angepasst und konsequent auf seine ursprüngliche Bestimmung mit Schwerpunkt Gesundheit und Pflege ausgerichtet.

Mit dem Bezug beginnt für das H21 ein neues Kapitel. Das umfassend erneuerte Hochhaus vereint zeitgemässen Wohnraum, Arbeitsplätze sowie die gesundheitsbezogene Nutzung unter einem Dach. Dass das H21 zum Zeitpunkt der Wiedereröffnung bereits grösstenteils vermietet ist, zeigt den Bedarf an diesen Angeboten und bestätigt die Neuausrichtung des Gebäudes.

Vielfältige Nutzungen unter einem Dach
Die sanierten Zimmer und Apartments bieten Wohnraum für rund 140 Personen. Das Pflegezentrum Baar vermietet 80 möblierte Zimmer, zwei Studios und drei 2-Zimmerwohnungen vorrangig an Mitarbeitende des Pflegezentrum Baar und des Zuger Kantonsspitals. Soweit Kapazitäten verfügbar sind, werden einzelne Einheiten auch auf dem freien Wohnungsmarkt vermietet. Weitere 24 Zimmer nutzt das Zuger Kantonsspital für sein Personal.

Hinzu kommen 21 Alterswohnungen mit Service, die durch die Informations- und Anlaufstelle der Gemeinde Baar für Fragen rund ums Alter, «falter», vermittelt werden. Die Stiftung Zuwebe verfügt über drei 2-Zimmerwohnungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Zehn Zimmer stehen der Gemeinde Baar für Betreutes Wohnen zur Verfügung. Auch als Arbeitsort gewinnt das H21 an Bedeutung: Das Zuger Kantonsspital nutzt dreieinhalb Stockwerke mit Büroräumlichkeiten für rund 100 Mitarbeitende. Ein weiteres Highlight für die Mieterinnen und Mieter des H21 sind Teile der Dachterrasse, die gemeinschaftlich genutzt werden können.

Wohnraum mit klarem Zweck
Bei der Vermietung hat die gesundheitsbezogene Nutzung des H21 Vorrang. Möblierte Zimmer und Apartments werden deshalb prioritär an Mitarbeitende des Pflegezentrums Baar und des Zuger Kantonsspitals sowie an die beteiligten Institutionen vergeben. Die Alterswohnungen unterstehen dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz (WFG).

Die bisherige Mieterschaft wurde so weit wie möglich berücksichtigt.

Weitere Informationen zu den Angeboten im H21:

www.landhausstrasse.ch


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