Sonn- und Feiertagsverkäufe im Kanton Zug im Jahr 2026

  12.08.2026 Informationen

Die elf Zuger Gemeinden haben entschieden, an welchen öffentlichen Ruhetagen im Dezember 2026 – in diesem Jahr auch am 15. August – die Verkaufsgeschäfte offen sein dürfen. Die Daten variieren je nach Gemeinde. Es ist den einzelnen Geschäftsinhaberinnen und -inhabern überlassen, ob sie von der Bewilligung für den Sonn- und Feiertagsverkauf Gebrauch machen wollen.

Öffnungszeiten 15. August Mariä Himmelfahrt
Baar, Cham, Steinhausen: 8–17 Uhr Unterägeri: 10–17 Uhr

In den Gemeinden Menzingen, Neuheim und Walchwil findet kein Sonn- und Feiertagsverkauf im Jahr 2026 statt.


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