Strassenverkehrsamt Zug stärkt die Servicequalität gezielt

  03.12.2025 Zug

pd / Im Strassenverkehrsamt Zug treten in den nächsten Monaten mehrere Neuerungen in Kraft. Der Kanton Zug führt ab Ende November den elektronischen Lernfahrausweis ein. Die Einführung findet schweizweit statt, mehrere Kantone kennen den elektronischen Lernfahrausweis bereits. Um die Dienstleistungsorientierung des Kantons zudem weiter zu steigern, passt das Strassenverkehrsamt die Öffnungszeiten leicht an. Ab dem neuen Jahr sind die Schalter am Freitag durchgehend geöffnet. Ebenfalls ab Neujahr gilt die revidierte Gebührenverordnung, die eine durchschnittliche Senkung der Dienstleistungsgebühren um 25 Prozent beinhaltet.

Ab dem 24. November 2025 führt der Kanton Zug den elektronischen Lernfahrausweis (eLFA) für alle Fahrzeugkategorien ein. Sobald Lernfahrende die Theorieprüfung bestanden haben, erhalten sie vom Strassenverkehrsamt Zug alle Erklärungen, wie sie ihren eLFA beziehen können. Die Installation erfolgt über die kostenlose «swiyu-App» des Bundes. Diese neue Dienstleistung vereinfacht den Zugang zum Lernfahrausweis.

Einführung des eLFA
Erste Pilotprojekte zum eLFA laufen bereits seit dem Frühjahr 2024 im Kanton Appenzell-Ausserrhoden. Diverse weitere Kantone, darunter Bern, Neuenburg oder Tessin, führten den eLFA in diesem Sommer ein. Mit der laufenden gesamtschweizerischen Einführung des eLFA sammelt der Bund praktische Erfahrung zur Entwicklung der e-ID. Damit die Privatsphäre der Lernfahrenden bestmöglich geschützt ist, betreibt der Bund die hierfür nötige technische Infrastruktur. Diese ermöglicht den sicheren Austausch von digitalen Nachweisen, wie etwa dem eL-FA.

Angepasste Öffnungszeiten
Um den sich verändernden Kundenbedürfnissen gerecht zu werden, passt das Strassenverkehrsamt seine Öffnungszeiten leicht an. Ab dem neuen Jahr öffnet das Strassenverkehrsamt am Freitag durchgehend und schliesst um 16 Uhr. Die Öffnungszeiten der übrigen Wochentage bleiben unverändert; die ersten Fahrzeugtests in der Prüfhalle starten ebenfalls wie bis anhin um 7 Uhr. Die Umsetzung erfolgt ressourcenneutral.

Neues Jahr – sinkende Gebühren
Mitte Jahr revidierte der Zuger Regierungsrat die Gebührenverordnung im Strassenverkehr. Durch diese Revision sinken die Gebühren für zahlreiche Dienstleistungen des Strassenverkehrsamtes um durchschnittlich 25 Prozent. Mit diesem Schritt, der auf 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wird die Bevölkerung und das Gewerbe entlastet. Am stärksten sinken die Gebühren für Führer- und Fahrzeugausweise. Auch die Gebühren für Fahrzeug- und Führerprüfungen sowie für Sonderbewilligungen werden mehrheitlich reduziert. Die sogenannten «Versäumnis- und Massnahmengebühren» verändern sich nicht, weil der Regierungsrat gesetzeswidriges Verhalten nicht belohnen will.


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