Unsere Bäche und Gewässer – klein, aber von grosser Bedeutung
01.07.2026 RathauspostGewässerunterhalt Gewässer übernehmen wichtige Funktionen in vielerlei Hinsicht. Erfüllen können sie diese nur, wenn sie gepflegt und unterhalten werden.
Neben der Lorze prägen zahlreiche kleinere Bäche und Gewässer das Ortsbild unserer Gemeinde. Sie erfüllen viele wichtige Aufgaben für Mensch und Natur. Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere fördern sie die Biodiversität und vernetzen verschiedene Lebensräume miteinander. Gleichzeitig spielen sie eine zentrale Rolle im Wasserhaushalt: Sie leiten Regenwasser ab, tragen zum Hochwasserschutz bei und unterstützen die Grundwasserneubildung. Darüber hinaus haben sie auch eine gesellschaftliche Bedeutung. Naturnahe Gewässer werten das Ortsbild auf und dienen der Bevölkerung als wertvoller Erholungsraum.
Warum regelmässiger Gewässerunterhalt notwendig ist
Damit diese vielfältigen Funktionen erhalten bleiben, ist ein regelmässiger und fachgerechter Unterhalt der Gewässer unerlässlich. In den letzten Jahren wurde dies teilweise vernachlässigt. Ein häufiger Grund dafür ist die Unsicherheit, wer für den Unterhalt zuständig ist. Die folgenden Erläuterungen sollen Klarheit schaffen und die wichtigsten Grundlagen vermitteln.
Gewässer müssen so unterhalten werden, dass das Wasser jederzeit ungehindert abfliessen kann. Sammeln sich Schwemmholz, Abfall oder Ablagerungen an, kann dies zu Verstopfungen und sogenannten Verklausungen führen. Im schlimmsten Fall drohen Überschwemmungen sowie Schäden an angrenzenden Grundstücken oder an Infrastrukturen wie Brücken, Strassen oder Leitungen. Gerade bei Starkniederschlägen zeigt sich, wie wichtig ein funktionierender Gewässerunterhalt ist. Schon geringfügige Hindernisse können erhebliche Auswirkungen haben und zu Schäden führen.
Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für den Gewässerunterhalt sind im Kanton Zug im kantonalen Gesetz über die Gewässer (GewG) geregelt. Was vielen nicht bekannt ist: Der ordentliche betriebliche Unterhalt liegt in vielen Fällen bei den privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, auf deren Grundstück sich ein Bach oder Gewässer befindet.
Zu den Aufgaben der privaten Bacheigentümerinnen und Bacheigentümer gehören insbesondere das Entfernen von Schwemmholz und Abfall, das Wegräumen von angeschwemmten Sand-, Kies- und Schlickablagerungen, das Offenhalten des Abflussprofils, das Mähen der Ufervegetation sowie Pflege und Rückschnitt von Gehölzen, das Ergänzen von standortgerechten Bepflanzungen, das Beheben kleinerer Schäden am Gewässer sowie der bauliche und betriebliche Unterhalt von Ufermauern. Damit der Unterhalt gewährleistet werden kann, sind die Gewässer regelmässig und insbesondere nach starken Regenfällen zu kontrollieren. Die beschriebenen Massnahmen dienen einerseits der Sicherheit und dem Hochwasserschutz und andererseits dem Erhalt der ökologischen Funktionen der Gewässer. Dabei gilt es verschiedene Punkte zu beachten. Zuvorderst steht der Grundsatz «So viel wie nötig, so wenig wie möglich». Eine vollständige Räumung ist der falsche Weg. Das Gewässer soll ein dynamischer Lebensraum bleiben. Verboten sind die Ablagerung von Gartenabfällen oder Schnittgut im oder am Bach. Zu beachten ist zudem, dass grössere Eingriffe bewilligungspflichtig sind.
Welche Aufgaben übernimmt die Gemeinde?
Auch wenn im Grundsatz die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für den Unterhalt der Gewässer zuständig sind, übernimmt auch die Gemeinde innerhalb der Bauzone verschiedene Aufgaben, die über den ordentlichen Unterhalt hinausgehen. Dazu zählen insbesondere der bauliche Unterhalt von Gewässern, Massnahmen nach Hochwasserereignissen und grössere Projekte wie Renaturierungen oder Hochwasserschutz. Zudem kontrolliert die Gemeinde, ob die privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihren Unterhaltspflichten nachkommen. Ausserhalb der Bauzonen liegt die Zuständigkeit für diese Aufgaben beim Kanton Zug.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Ein gut funktionierender Gewässerunterhalt ist nur möglich, wenn alle Beteiligten ihre Aufgaben kennen und wahrnehmen. Die Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Gemeinde und Kanton ist entscheidend, um Schäden zu vermeiden und Gewässer langfristig zu schützen. Die Abteilung Sicherheit / Werkdienst steht bei Fragen oder Anliegen rund um den Gewässerunterhalt gerne zur Verfügung. Der Werkdienst kann per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 041 767 33 66 kontaktiert werden.
Florian Bruderer, Leiter Werkdienst, Abteilung Sicherheit / Werkdienst

