Verbotene Neophyten und heimische Alternativen

  28.08.2024 Natur/Umwelt

Ihren Anblick sind wir gewohnt. Sie zieren so manchen Garten. Doch sind sie auch invasive Neophyten und dürfen ab dem 1. September nicht mehr auf den Markt gebracht werden.

IRIS CAGLIONI

Die hierzulande nicht heimischen Gewächse schaden der natürlichen Artenvielfalt. Darunter fallen nicht nur die bekannten und wild wachsenden Riesen-Bärenklau oder Ambrosia, sondern auch der Kirschlorbeer, der Sommerflieder, die Chinesische Hanfpalme, der Japanische Bambus, der Essigbaum und noch weitere Arten.

Der Kirschlorbeer ist die beliebte Hecke, die Sichtschutz gibt, der Sommerflieder blüht leuchtend und die Chinesische Hanfpalme oder auch «Tessiner Palme» genannt, vermitteln Feriengefühle. Doch sie und weitere Arten sind gebietsfremde Pflanzen und können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen.
Die im März vom Bund beschlossene, angepasste Freisetzungsverordnung tritt am 1. September in Kraft. Dann stehen diese bekannten und liebgewonnenen Bäume und Stauden neu auf der Liste der verbotenen Pflanzen. Damit will der Bund den invasiven Neophyten den Kampf ansagen und die weitere Ausbreitung verhindern.

Hiesiger, passender Ersatz
Doch gibt es valable Alternativen von einheimischen Pflanzen, die durch die Gärtnereien empfohlen werden. Etwa die Eiben oder Ölweiden können als Heckenpflanzen genutzt werden.

Anstelle des Sommerflieders kann Mönchspfeffer oder Holunder stehen. Statt der Tessiner Palme zaubern Zwergpalmen, Oleander oder Olivenbäume ein malerisches Ambiente in die Hausgärten.

Es soll gesagt sein, dass die Pflanzen nicht aus den Gärten entfernt werden müssen, doch ist es wichtig, die Verbreitung einzudämmen. Hier zwei Beispiele: Der Kirschlorbeer kann zur Blütezeit geschnitten werden, das stoppt die Samenbildung.

Bei der Tessiner Palme kann viel erreicht werden durch das Entfernen der Fruchtdolden nach der Blütezeit. Wichtig dabei ist die Entsorgung im Kehricht. Auch werden von vielen Gemeinden Neophytensäcke angeboten, um die Pflanzenteile korrekt zu entsorgen.

Die abschliessende Liste der verbotenen Pflanzen findet man auf www. newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/86380.pdf


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