Verwaltungsgericht passt Gerichtskosten an

  06.05.2026 Informationen

pd / Mit Gesamtgerichtsbeschluss vom 28. April 2026 hat das Zuger Verwaltungsgericht seine Richtlinien für die Festlegung der Gerichtskosten angepasst.

Das Verwaltungsgericht trägt damit – innerhalb des unveränderten gesetzlichen Rahmens von § 22a VRG – der Tatsache Rechnung, dass bei gewissen Verfahren, insbesondere im Baurecht, die Kosten sich lange Zeit unverändert auf sehr tiefem Niveau bewegten und in keinem vertretbaren Verhältnis mehr standen zum verursachten Aufwand und der Wichtigkeit der Sache.

Konkret wird der Basisbetrag in Angelegenheiten des Bau- und Planungsrechts von Fr. 2’000.– auf Fr. 4’000.– verdoppelt und es wird neu die Möglichkeit explizit erwähnt, die Kosten entsprechend dem Streitwert festzulegen.


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