Wahlen / Abstimmungen, Ausgabe 23.09.2026

  23.09.2026 Wahlen/Abstimmungen

Kantonale und gemeindliche Gesamterneuerungswahlen

Am Sonntag, 4. Oktober 2026 finden die gemeindlichen und kantonalen Gesamterneuerungswahlen statt. Nachdem das Gemeindepräsidium, die Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) sowie das Präsidium der RGPK bereits in stiller Wahl gewählt wurden, sind noch die Mitglieder des Gemeinderats zu wählen. Der Wahlzettelbogen wurde zusammen mit den Unterlagen für die kantonalen Wahlen allen Stimmberechtigten zugestellt. Wer keine oder unvollständige Wahlunterlagen erhalten hat, kann sich beim Gemeindebüro, Rathausstrasse 6, Baar, Tel. 041 769 01 11 melden.

Sie haben die Möglichkeit, brieflich zu wählen. Um möglichst wenige ungültige Stimmen zu haben, wurde eine Wahlanleitung produziert. Das Faltblatt «Gültig wählen» wurde allen Stimmberechtigten im Wahlcouvert zugestellt. Darin ist vermerkt, worauf bei der Stimmabgabe zu achten ist. Wer ungültig wählt, nimmt an der Wahl nicht teil und verschenkt somit ihre/seine Stimme. Die Wahlanleitung «Gültig wählen» ist auch auf der Website www.baar.ch aufgeschaltet.

Sofern Sie nicht brieflich wählen wollen, haben Sie Gelegenheit, an der Urne die Stimme abzugeben.

Öffnungszeiten der Urnenbüros:

Haupturne: Mehrzweckraum Sternmatt 1 Sonntag, 4. Oktober, 9–11.30 Uhr

Nebenurne Inwil: Rainhalde Sonntag, 4. Oktober, 10–11 Uhr

Nebenurne Allenwinden: neues Schulhaus Sonntag, 4. Oktober, 9.30–11 Uhr

Die Resultate der Gemeinderatswahlen werden nach Auszählung der Stimmen auf der gemeindlichen Website www.baar.ch veröffentlicht. Die Ergebnisse der kantonalen Wahlen (Kantonsrat, Regierungsrat) werden auf der Website des Kantons Zug aufgeschaltet.

Eine allfällige Ergänzungswahl bzw. ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026 statt. Eingabeschluss für die Wahlvorschläge wäre Montag, 12. Oktober 2026, 17 Uhr.

Der Gemeinderat ruft die Baarer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, ihre Stimme abzugeben und die demokratischen Rechte wahrzunehmen.

Gemeindliche Urnenabstimmung vom Sonntag, 29. November 2026
Neben den eidgenössischen Vorlagen findet am 29. November 2026 eine gemeindliche Urnenabstimmung statt. Dabei wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern folgende Vorlage unterbreitet:
– Planungskredit Bahnmatt und Kauf der Liegenschaft Neugasse 11 (GS Nr. 631)

Hinweis betreffend Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) in der Gemeinde Baar wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung der erforderlichen Ausweisschriften ausgeübt werden.


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