Zuger Förderbeiträge und Werkjahr

  14.01.2026 Zug

Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge sowie ein Zuger Werkjahr und unterstützt damit Kunstschaffende im Kanton. Bis heute konnten über 400 Zuger Künstler von dieser Förderung profitieren.

Seit 2023 stehen jährlich 150’000 Franken für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projektes oder als Weiterbildungsbeitrag zur Verfügung. Weiterbildungsbeiträge setzen eine abgeschlossene künstlerische Grundausbildung voraus.

Die Altersgrenze wurde ab Januar 2024 aufgehoben. Somit sind Kunstschaffende aus allen Jahrgängen eingeladen, sich um einen Förderbeitrag zu bewerben.

Werkjahr
Das mit 50’000 Franken dotierte «Zuger Werkjahr» richtet sich an etablierte Zuger Kunstschaffende, die eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen haben.

Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung läuft bis Sonntag, 1. März 2026. Bewerbungen müssen über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.

Die Teilnahmebedingungen sowie den Link zum Online-Gesuchsportal finden Sie auf www.zg.ch/sportkultur/kulturfoerderung.


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