Mitteilungen
04.12.2024 MitteilungenBaar empfängt den neuen Landammann
Am Donnerstag, 19. Dezember wird der Baarer Regierungsrat Andreas Hostettler zum Landammann des Kantons Zug für die Jahre 2025 und 2026 gewählt. Die Gemeinde Baar empfängt den höchsten Repräsentanten der Zuger Regierung am Freitag, 20. Dezember anlässlich einer öffentlichen Feier. Der Empfang mit Ansprachen und musikalischer Unterhaltung beginnt um 17 Uhr vor dem Schwesternhaus, Leihgasse 9a in Baar. Im Anschluss wird ein Apéro offeriert. Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Baarerinnen und Baarer, die Landammann Andreas Hostettler die Ehre erweisen.
Natur- und Umweltkommission nimmt die Arbeit auf
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. November die Gründung der Natur- und Umweltkommission (NUK) beschlossen, das Pflichtenheft verabschiedet und die Mitglieder gewählt. Bei der NUK handelt es sich um eine Fachkommission. Sie unterstützt den Gemeinderat bei der Umsetzung der gemeindlichen Umweltpolitik, berät ihn in allen Fragen zu Natur- und Umweltschutz, zur Förderung der Biodiversität sowie zu Erhalt und Aufwertung der Baarer Landschaft. Eine ihrer Aufgaben wird die Umsetzung des Landschaftsentwicklungskonzepts sein. Die Kommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Joel Andermatt, Maria Betschart, Irene Bühlmann, Isabel Greenway, André Guntern, Philipp Hotz, Martin Keiser, Stefan Langenegger, Thomas Mohr, Jacqueline Oehri, Alexander Schicker und Marlen Staub. Unterstützt wird sie vom zuständigen Gemeinderat Zari Dzaferi sowie von der Fachstelle Energie und Umwelt der Gemeinde Baar. Die Kommission nimmt ihre Arbeit im Januar 2025 auf.
Baar übernimmt Notariatsdienstleistungen für Walchwil
Das Notariat der Gemeinde Baar erhält weitere Kompetenzen. Ab dem 1. Januar 2025 ist es auch für die Gemeinde Walchwil zuständig. Damit wird die vor drei Jahren aufgegleiste Zusammenarbeit ausgebaut. Am 1. Januar 2022 hat die Gemeinde Baar bereits einen Teil der Aufgaben des Notariats Walchwil übernommen. Die Kooperation hat sich bewährt: Der Walchwiler Gemeinderat hat deshalb entschieden, künftig sämtliche Notariatsdienstleistungen über das Notariat der Gemeinde Baar abzuwickeln. Einzig Beglaubigungen von Unterschriften können weiterhin in der Gemeindeverwaltung Walchwil gemacht werden. Für die Gemeinde Baar ist dies kein Neuland: Seit August 2020 ist das Notariat Baar für die Gemeinde Neuheim zuständig. Mit Walchwil kommt nun eine zweite Gemeinde hinzu.
Änderungen im Zivilstandsamt
Das Zivilstandsamt im Rathaus (Rathausstrasse 2) ist ab sofort am Dienstag und Donnerstag geschlossen. Am Montag, Mittwoch und Freitag ist das Amt von 8 – 11.45 sowie von 13.30 – 17 Uhr geöffnet.
Zudem können bis auf Weiteres im Zivilstandsamt keine Trauungen angeboten werden. Paare werden gebeten, sich an ein anderes Zivilstandsamt in der Schweiz zu wenden. Sie sind weder an die Gemeinde- noch die Kantonsgrenzen gebunden. Das gesetzlich vorgeschriebene Ehevorbereitungsverfahren jedoch ist zwingend in Baar durchzuführen. Heiratswillige Paare werden gebeten, frühestens drei Monate vor der geplanten Trauung einen Termin mit dem Zivilstandsamt (T 041 769 01 30, [email protected]) zu vereinbaren. Nach Abschluss der Ehevorbereitung können sie innert drei Monaten bei einem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz heiraten.
Gemeinderat beschliesst Halteverbot an der Sonnackerstrasse
Der Gemeinderat hat ein temporäres Halteverbot an der Sonnackerstrasse beschlossen. Dieses gilt voraussichtlich bis zum Abschluss der Bauarbeiten der Schule Wiesental im Sommer 2027. Auslöser für das Halteverbot sind die engen Platzverhältnisse, die immer wieder zu gefährlichen Situationen führen. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto in die Schule bringen und auf der Strasse halten, zwingen Baustellenfahrzeuge, auf das Trottoir auszuweichen. Eltern-Taxis sollen statt auf der Strasse auf dem Parkplatz an der Sonnackerstrasse oder auf dem Bedarfsparkplatz auf der anderen Seite der Lorze anhalten. Das Halteverbot dient damit der Verkehrssicherheit, insbesondere der Sicherheit der Fussgänger und der Schulkinder.