Landkauf für preisgünstigen Wohnungsbau bewilligt
23.09.2026 PolitikDie Septembergemeindeversammlung verlief ganz im Sinne des Gemeinderats. Für sämtliche Kreditvorlagen erhielt die Baarer Exekutive trotz einiger kritischer Wortmeldungen sichere Mehrheiten.
MARCO MOROSOLI
Dass Ende 2029 die Zürcher Privatbank Vontobel mit rund 1’500 Mitarbeitenden im Gebiet Unterfeld ihren neuen Hauptsitz beziehen wird, war dem einen oder anderen Redner an der Gemeindeversammlung vom 10. September 2026 eine Erwähnung wert. Zu Diskussionen führte diese Nachricht jedoch nicht.
Ein brennenderes Thema stellte dagegen das Geschäft über den Erwerb einer Landfläche im Gebiet Rosenweg im südlichen Gemeindegebiet von Baar dar.
Die Vorlage betreffend den Bau preisgünstiger Wohnungen war bereits an der Gemeindeversammlung vom 13. Januar 2026 ein Thema. Einen Ordnungsantrag von Michael Riboni (SVP) auf Rückweisung des Geschäfts hiess die Gemeindeversammlung damals mit 88 zu 76 Stimmen gut. Riboni regte an, in dieser Angelegenheit nochmals zusammenzusitzen und den Zweck des Grundstückskaufs klarer herauszuarbeiten. Es müsse gelingen, verständlich darzulegen, weshalb die Gemeinde dafür rund 6,4 Millionen Franken einsetze.
Die rund 2’000 Quadratmeter grosse Landfläche soll einer oder mehreren Wohnbaugenossenschaften aus der Gemeinde im Baurecht überlassen werden. Auf dem Grundstück sollen bis zu 28 preisgünstige Wohnungen entstehen, welche die Anforderungen des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes erfüllen.
Genaue Bestimmungen, wer diese Wohnungen nützen kann
Die entsprechenden Kriterien sind in der Kreditvorlage für die Septembergemeindeversammlung genauer umschrieben. So gilt für die Wohnungen eine Mindestbelegung. Zudem müssen die Mietparteien einen Bezug zu Baar aufweisen. Familien wird Vorrang eingeräumt.
Diese Überarbeitungen konnten den SVP-Vertreter Markus Widmer jedoch auch im zweiten Anlauf nicht überzeugen. Er sagte: «Es ist preisgünstiger Wohnungsbau am falschen Ort.» Ein weiterer SVP-Sprecher machte unter anderem «die unkontrollierte Zuwanderung» für die Situation mitverantwortlich.
Auch für Felix Wünsch, der ohne Parteiangabe ans Mikrofon trat, war die zweite Auflage des Geschäfts Rosenweg «kein grosser Wurf». Die Alternative – die Grünen (ALG) sprach hingegen von einer «sinnvollen Investition». Simon Berner (Die Mitte) erinnerte die Versammelten daran, dass mit einer Ablehnung des Geschäfts «eine grosse Chance verpasst» würde.
Die anwesenden Stimmberechtigten – Gemeindepräsident Walter Lipp meldete 322 Personen – segneten das Vorhaben im zweiten Anlauf ab. Nicht euphorisch, aber dennoch deutlich.
Neues Kunstrasenfeld
Der Einbau eines zweiten Kunstrasenfelds auf der Fussballanlage Lättich für rund 2,38 Millionen Franken war kaum umstritten. Die Notwendigkeit dieser Investition gilt als ausgewiesen, denn der FC Baar ermöglicht als Nutzer der Anlage mittlerweile rund 750 Vereinsmitgliedern eine sportliche Freizeitbeschäftigung. Kunstrasenfelder lassen sich intensiver nutzen als Naturrasenplätze. Letztere kamen in diesem Jahr wegen des Dauersommers eher braun daher. SP-Vertreterin Ronahi Yener erklärte vor der Versammlung, im Lättich seien «die Kapazitäten ausgeschöpft».
Gleicher Meinung war FC-Baar-Präsident Urs Buob. Er sprach als Gast zu den Versammelten und unterstrich die Notwendigkeit eines zweiten Kunstrasenfelds. Nach der Sanierung des Untergrunds und dem Einbau des zweiten Kunstrasens verbleibt dem FC Baar mit dem Hauptspielfeld samt Tribüne noch ein Naturrasenplatz. Die Gemeinde lässt den neuen Kunstrasenplatz nach den aktuellen Anforderungen an solche Anlagen erstellen. Er muss über 33 Jahre vollständig abgeschrieben werden.
Kritik an der Umgestaltung eines Rasenplatzes gab es dennoch. Sie zielte vor allem darauf ab, dass hier womöglich eine Investition getätigt werde, die nach Abschluss der geplanten, aber noch nicht spruchreifen Gesamtschau über die Sportanlagen im Gebiet Lättich bereits wieder rückgebaut werden müsste.
Mit der Kreditfreigabe durch die Gemeindeversammlung hat der FC Baar immerhin insofern Planungssicherheit, als der neue Kunstrasen ab der Fussballsaison 2027/28 genutzt werden kann. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Bewilligungen innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens vorliegen. Der Einbau der neuen Kunstrasenfläche soll gemäss Gemeinderat innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen sein.
Beim Haus Leihgasse 15a in Baar ist immerhin schon etwas klar
Der Gemeinderat präsentierte zudem seine Antworten auf zwei Interpellationen zum Geviert Rigistrasse/ Leihgasse. Das Gebäude an der Leihgasse 15a stammt aus dem 17. Jahrhundert. Aufgrund eines Urteils des Zuger Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020 steht es unter Denkmalschutz. Der Zuger Regierungsrat hatte eine solche Einstufung zuvor noch abgelehnt.
Die Baarer Exekutive «verfolgt das Ziel, das Gebäude langfristig zu erhalten». Sie will es zudem «sinnvoll in die zukünftige Entwicklung des Areals» integrieren. Der nächste Schritt besteht in einer Volumenstudie für das Areal. In der Interpellationsantwort heisst es dazu: «Damit wird erstmals eine fundierte Grundlage für die weitere Entwicklung des gesamten Areals geschaffen.»
Einen Zeitplan für die weiteren Schritte auf dem zentral gelegenen Areal gibt es laut dem Baarer Gemeinderat jedoch noch nicht. Für den Erhalt des gegenwärtigen Zustands der Liegenschaft Leihgasse 15a wendet die Gemeinde jährlich zwischen 5’000 und 10’000 Franken auf. Seit 2012 ist sie Eigentümerin der Baute.
Bemerkenswert war in diesem Zusammenhang, dass dem Gemeinderat gleich zwei Interpellationen zum selben Thema vorlagen. Die 322 anwesenden Stimmberechtigten dürften nun über die wichtigsten Aspekte dieses historischen Gebäudes im Herzen von Baar informiert sein – und darüber beruhigt, dass der Gemeinderat dessen langfristigen Erhalt anstrebt.


