Die Kinderbetreuung wird günstiger

  01.07.2026 Wirtschaft

Ab dem 1. August übernimmt der Kanton ein Drittel der Kita-Kosten. Die Gemeinde behält ihre Unterstützung bei und erhöht die Einkommensobergrenze. Damit erhalten mehr Erziehungsberechtigte als bisher Betreuungsgutscheine.

pd / Im Rahmen des Projekts «Zug+» hat der Kanton Zug das Kinderbetreuungsgesetz revidiert. Die neue Regelung gilt ab 1. August und hat Auswirkungen für die Erziehungsberechtigten. Der Kanton übernimmt neu 33 Prozent der durchschnittlichen Kita-Kosten für erwerbstätige Erziehungsberechtigte. Konkret bezahlt der Kanton 47.15 Franken pro Tag für Kinder ab 18 Monaten sowie 52.60 Franken pro Tag für Babys bis 18 Monate.

Jetzt online beantragen
Damit Familien in den Genuss der kantonalen Unterstützung kommen, müssen sie einen Online-Antrag einreichen. Dafür werden ein sogenanntes ZUGLOGIN sowie die eZug-App benötigt. Detaillierte Informationen erhalten Erziehungsberechtigte auf der Website www.zg.ch/kantonspauschale.

Baarer Familien profitieren
Die Gemeinde Baar hat ihr Reglement für Betreuungsgutscheine ebenfalls angepasst und die Einkommensobergrenze erhöht. Damit erhalten mehr Familien als bisher Betreuungsgutscheine. Zudem sind die Betreuungsgutscheine neu auch in ausgewählten zweisprachigen Kitas gültig. Ebenso besteht mehr Flexibilität bezüglich Arbeitspensum. Ein Beispiel: Bisher hatte eine Familie mit einem Arbeitspensum von 120 Prozent Anrecht auf Betreuungsgutscheine im Umfang von 20 Prozent. In der Pflege, im Verkauf und in weiteren Berufszweigen reicht dies jedoch nicht aus. In diesen Berufen ist eine hohe Flexibilität notwendig, weshalb ein Kind länger in einer Kita betreut werden muss. Um für längere Betreuungszeiten Gutscheine zu erhalten, war bis anhin eine Ausnahmebewilligung notwendig. Neu muss kein Gesuch mehr gestellt werden. Auf der Website der Gemeinde Baar (www.baar.ch/betreuungsgutscheine) sind die neuen Bestimmungen aufgeschaltet und erläutert. So ist z. B. aufgeführt, welche zweisprachigen Kitas die Anforderungen der Gemeinde erfüllen und damit zum Bezug von Betreuungsgutscheinen berechtigen.

Zwei Gesuche sind notwendig
Die Gemeinde Baar und der Kanton Zug unterstützen neu zwar noch grosszügiger die familienergänzende Kinderbetreuung. Für die Erziehungsberechtigten ist dies jedoch mit einem grösseren Aufwand verbunden. Da die Unterstützung von zwei unterschiedlichen Stellen gesprochen wird, müssen neu zwei Gesuche eingereicht werden – eines beim Kanton und eines bei der Gemeinde.

Die Fachstelle Kinderbetreuung der Gemeinde Baar unterstützt Familien gerne und steht für Fragen telefonisch unter 041 769 07 14 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.


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