«Ein solcher Fehler wird mir kein weiteres Mal unterlaufen»

  03.07.2024 Vermischtes, Politik

Im Geschäftsbericht 2023 der Staatswirtschaftskommission (Stawiko) wird erwähnt, dass es bei der Direktion des Innern zu Vorkommnissen kam, welche als problematisch zu betrachten sind. Im Fokus: der Zuger Regierungsrat und Baarer Bürger Andreas Hostettler.

RAHEL HEGGLIN

Namentlich sind drei Bereiche genannt, welche zu reden geben: Private Liebesbeziehungen zwischen Kaderpersonen, Anstellungen von Familienangehörigen in eine Kaderposition auf dem Berufungsweg und Anstellung von Personen, welche politische Ämter ausüben, in eine Kaderposition auf dem Berufungsweg.

Massnahmen umgesetzt
Gemäss Geschäftsbericht sind dem Vorsteher der Direktion des Innern, Andreas Hostettler, die Umstände bekannt. Es sind auch bereits Massnahmen getroffen worden: So können beispielsweise Fälle von Begünstigungen oder Ungleichbehandlungen direkt an Hostettler gemeldet werden oder im Bereich der privaten Liebesbeziehung gilt der Ausstand bei Personalentscheiden. «Die Massnahmen wurden umgehend, nachdem ich von der Beziehung Kenntnis hatte, implementiert», so Regierungsrat Hostettler. Für die gegenseitige Stellvertretung brauchte es jedoch etwas mehr Zeit. «Ein Stellvertreter beziehungsweise eine Stellvertreterin muss auch immer über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, eine Amtsleitung bei Abwesenheit effektiv führen können und die Verantwortung auch übernehmen wollen, ansonsten bringt die Ernennung zum Stellvertreter respektive zur Stellvertreterin nichts. Eine Lösung konnte nun aber zeitnah gefunden werden.»

Bewusster Entscheid
Dass Personen auf dem Berufungsweg angestellt wurden, sei ein bewusster Entscheid gewesen: «Anstellungen auf dem Berufungsweg können durchaus Vorteile haben. Unsere Erfahrungen bei der DI haben gezeigt, dass sie oft nachhaltiger und somit auch effektiver sein können», erklärt Hostettler und fügt an, dass es auch in diesem Prozess ein Rekrutierungsverfahren gibt. Dass er sich mit diesem Vorgehen jedoch erklären muss, war ihm klar: «Die Anstellung von Personen auf dem Berufungs- weg kann Fragezeichen aufwerfen. Dessen bin und war ich mir immer bewusst.» Eine Kontrollfunktion durch das Personalamt gebe es in diesem Sinne nicht: «Das kantonale Personalamt übt beratende und unterstützende Funktionen aus, sowohl für den Regierungsrat wie auch für das Kaderpersonal und die Mitarbeitenden. Die jeweiligen Direktionen und auch die Ämter sind als Anstellungsbehörden selbst verantwortlich für die Personalrekrutierung.»

Kritisches Vorgehen
Die Stawiko hingegen sieht eine Anstellung auf dem Berufungsweg kritisch. Sie argumentiert im Geschäftsbericht, dass damit das Vertrauen in den Staat und eine unabhängige Amtsführung leide. Damit solche Vorfälle zukünftig vermieden werden können, fordert sie vom Regierungsrat Governance-Regeln. Diese sollen für die gesamte Verwaltung gelten. (So sollte der Bewerbungsprozess für Staatsangestellte laufen: siehe Kasten).

Verletzung der Geheimhaltungspflicht
Darüber hinaus soll Hostettler auch das Kommissionsgeheimnis verletzt haben. Zu den oben erwähnten Punkten fanden Visitationen statt. Dabei muss die Direktion des Innern einer Delegation der Stawiko Rede und Antwort stehen.

Eine Person, die von den oben erwähnten Punkten betroffen ist, hat sich über die sozialen Medien bei einem Mitglied der Stawiko gemeldet. Gemäss dieser ist ein Rückschluss auf ein bestimmtes Kommissionsmitglied aber ohne Beteiligung an der Visitation oder einer Besprechung mit dem Direktionsvorstehenden nicht möglich. Die Stawiko schreibt in ihrem Bericht, sie sei sich bewusst, dass die Zusammensetzung der Delegationen öffentlich bekannt ist. Bei den Visitationen fänden auch Begehungen der entsprechenden Direktion statt. Es müsse daher davon ausgegangen werden, dass die zuständigen Delegationsmitglieder mindestens in der Verwaltung bekannt seien. Andreas Hostettler erklärt dazu, keine Namen genannt zu haben. Die betroffene Person habe aber trotzdem Rückschlüsse ziehen können. Aus heutiger Sicht sei er sich der Situation bewusst und würde die kritische Haltung der Stawiko nicht mehr erwähnen.

Intaktes Vertrauensverhältnis erwünscht
Der Kommission geht es vor allem um das Vertrauensverhältnis zwischen den Kommissionen, dem Kantons- und dem Regierungsrat. Nur so könne ein transparenter Austausch zum Wohl des Kantons Zug erzielt werden. Die Stawiko erteilt Hostettler eine schriftliche Rüge. Für ihn ist klar, dass er seine Schlüsse nun ziehen wird: «Ein solcher Fehler wird mir kein weiteres Mal unterlaufen. Ein gutes Vertrauensverhältnis ist auch mir wichtig. Ich habe meine Lehren daraus gezogen.» Der Geschäftsbericht mit den kritisierten Punkten wird nun an der heutigen oder morgigen Kantonsratssitzung besprochen.


Bewerbungsprozess für Staatspersonal

Gemäss § 5 Abs. 1 der Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (GBS 154.211, PVO) sind offene Stellen in der Regel zur freien Bewerbung über das Personalamt in den geeigneten Medien zu veröffentlichen. Sind geeignete Bewerberinnen und Bewerber bekannt, so kann auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden und die Anstellung auf dem Berufungswege erfolgen.

Quelle:
Geschäftsbericht 2023 Stawiko


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