Für faire Regeln und Rechtssicherheit
20.11.2024 LeserbriefeAm 24. November stimmen wir über eine kleine Änderung im Obligationenrecht im Bereich der Untermiete ab. Unabhängig davon, ob die Gesetzesänderung angenommen wird oder nicht: Die Untermiete bedarf auf jeden Fall der Zustimmung des Vermieters.
Das ist bereits heute klar geregelt. Neu soll die Zustimmung aber schriftlich erfolgen müssen. Der Widerstand des Mieterverbandes, welcher gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hat, überrascht. Denn grundsätzlich ist im Leben bei Vereinbarungen die Schriftform angebracht und wird bereits in der Berufsschule so gelehrt.
Die Schriftform schützt vor Missverständnissen und vor Betrug. Deshalb werden etwa Miet- und Arbeitsverträge schriftlich geschlossen. Wenn man eine Vereinbarung trifft und die Gegenseite auf der mündlichen Form besteht und die Schriftform ablehnt, wird man skeptisch und fragt sich, warum der andere denn keinen Nachweis will? Was führt er wohl im Schilde?
So schützt auch bei der Zustimmung zur Untermiete die Schriftform sowohl den Mieter wie auch den Vermieter. Wenn sie nicht erforderlich ist, kann ein unehrlicher Mieter leicht behaupten, der Vermieter hätte mündlich zugestimmt. Was sollte ein ehrlicher Mieter also gegen die Schriftform einzuwenden haben? Sie schützt ihn ja auch vor einer unehrlichen Behauptung des Vermieters, er habe gar nie zugestimmt. Das Erfordernis der Schriftform schadet dem ehrlichen Mieter also keineswegs. Im Gegenteil, die Vorlage stärkt die Rechtssicherheit. Aus diesen Gründen sage ich Ja zur Änderung des Mietrechts im Bereich der Untermiete.
Michael Riboni,
SVP-Kantonsrat, Baar