Leserbrief

  25.09.2024 Leserbriefe

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Antwort zum Leserbrief von Thomas Aeschi «Nein zu noch mehr Asylmigranten…», BZ Nr. 6

Es ist ja nicht erst seit dem Gerangel mit Polizisten im Bundeshaus bekannt, dass Thomas Aeschi Provokationen über alles liebt, aber sein Leserbrief in der Baarer Zytig hat nun definitiv eine rote Linie überschritten. Sein Pamphlet gegen die Stationierung von Asylsuchenden in Menzingen und Baar ist eindeutig rassistisch und verstösst gegen Art. 261bis StGB. Zwar ist es jedem Bürger, jeder Bürgerin unbenommen, mit der aktuellen Asylpolitik einverstanden oder nicht einverstanden zu sein. Aber mit seiner manipulativen Statistik über Gewalttaten von Asylbewerbern verfolgt Aeschi eine verleumderische Absicht. Bildlich vergleicht er Äpfel mit Mirabellen und kommt so zu falschen Kriminalitätsraten. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2023 bleibt nämlich die soziodemographische Struktur der Bevölkerungsgruppen unberücksichtigt. Weil Männer statistisch viel krimineller sind als Frauen und auch junge Personen häufiger delinquieren als ältere, ergibt sich eine starke Verzerrung beim Vergleich der einheimischen Wohnbevölkerung mit Asylsuchenden. Letztere sind vorwiegend jung und männlich, was die höhere Kriminalitätsrate zumindest teilweise erklärt. Zudem tarnen sich ausländische Kriminaltouristen häufig mit einem Asylgesuch, um für eine kurze Zeit ungestört ihre Raubzüge durchführen zu können, wohl wissend, dass sie keine Chance für eine Asylgewährung haben.

Thomas Aeschi geht es nicht um eine sachliche Problemlösung, sondern um Schüren des Hasses gegen Asylsuchende und Ausländerinnen. Rechtsnationalistische Politik benötigt seit eh und je Sündenböcke, die von der Tatsache ablenken sollen, dass diese Parteien keine Lösung der wichtigen Probleme (Ungleichheit, Ausbeutung von Mensch und Natur, Klimawechsel, Wohnungsnot, Hunger usw.) anstreben, sondern lieber wie bisher weiterkutschieren wollen bis zum bitteren Ende. Die aktuellen Sündenböcke der Rechten heissen weltweit: Ausländer, Migranten, Asylsuchende. Die Schweizer Auswanderer werden hingegen als Pioniere und Helden gefeiert.

Die rote Linie zum Rassismus hat Aeschi in seiner Schmähschrift überschritten, indem er die Herkunftsländer der Asylsuchenden namentlich auflistet und festhält, dass es sich mehrheitlich um «junge, muslimische Männer» handelt. Doch hat kriminelles Handeln weder mit der Herkunft noch mit der Religion etwas zu tun. Wer etwas anderes behauptet, macht sich der Verletzung der Menschenwürde schuldig, die von Art. 261bis StGB geschützt wird.

Hans Peter Roth, Baar


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