Mitteilungen, Ausgabe 11.02.2026

  11.02.2026 Mitteilungen

Die Verwaltung bleibt am Fasnachtsmontag geschlossen
Vom 14. bis 17. Februar übernehmen in der Räbemetropole Baar die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler das Zepter. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, ins fasnächtliche Treiben in Baar, im Ebel und in der Faschallhochburg Allenwinden einzutauchen und die Umzüge, die Guggenklänge und die Ausgelassenheit zu geniessen. Die Schulen Baar beteiligen sich aktiv an der Räbefasnacht und organisieren am Fasnachtsmontag, 16. Februar zusammen mit der Fasnachtsgesellschaft Baar den Kinderumzug. Der Umzug mit 21 Nummern führt vom Rathaus über die Dorf- und Bahnhofstrasse zum Bahnhof und weiter über die Marktgasse zum Schulhaus Marktgasse. Gestartet wird um 14.30 Uhr. Die Gemeindeverwaltung, die Bibliothek und Ludothek bleiben am Fasnachtsmontag geschlossen. Am Fasnachtsdienstag sind wir wieder für Sie da. Der Gemeinderat und alle Mitarbeitenden der Gemeinde wünschen eine farbenfrohe Fasnacht: Faschalleri, Quä Quä Quä und Räbedibum!

Verkehrseinschränkungen an der Fasnacht
Während der Räbefasnacht in Baar sowie der Fasnacht in Allenwinden kommt es in der Gemeinde zu verschiedenen Verkehrseinschränkungen. Von Samstag, 14. Februar, 16 Uhr bis Montag, 16. Februar, 24 Uhr sowie von Dienstag, 17. Februar, 18 Uhr bis Mittwoch, 18. Februar, ca. 3 Uhr sind die Rathausstrasse und die Dorfstrasse vom Kreuzplatz bis zur Einmündung Bahnhofstrasse für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Parkplätze entlang der Dorfstrasse sowie der Bahnhofstrasse dürfen während dieser Zeit nicht benutzt werden. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Am Samstag, 14. Februar ist in Allenwinden von 12.45 bis 17.30 Uhr die Strasse durch das Dorf von St. Meinrad bis zur Abzweigung Winzrüti gesperrt. Der Durchgangsverkehr wird umgeleitet. Die Kursbusse der Linie 634 verkehren von 13.10 bis ca. 16.30 Uhr via Lorzentobelbrücke. Vom Talacher bis zur Haltestelle Egg verkehren in dieser Zeit Extrabusse im Halbstundentakt. Am Sonntag, 15. Februar ist von 12 bis ca. 18 Uhr wegen des Fasnachtsumzugs die gesamte Umzugsroute Büelplatz–Marktgasse–Kreuzplatz–Neugasse–Bahnhofplatz–Bahnhofstrasse–Dorfstrasse–Rathausstrasse gesperrt. Ab 13 Uhr ist auch die Langgasse ab Brauerei bis Büelplatz gesperrt. Die untere und mittlere Leihgasse ist bis Ausfahrt Chriesimatt bis 17 Uhr gesperrt. Am Montag, 16. Februar ist von 12 bis ca. 18 Uhr wegen des Kinderumzugs die Umzugsroute Rathausplatz–Dorfstrasse–Bahnhofstrasse–Bahnhofplatz–Neugasse–Kreuzplatz–Marktgasse– Schule Marktgasse gesperrt. Der Umzug wird ab ca. 13.30 Uhr auf der Schul- und Inwilerstrasse bis zur Einmündung Leihgasse aufgestellt. Das Parkhaus Gotthard kann nur über die Sackgasse erreicht werden. Ab Umzugsbeginn ist der Bahnhofplatz für jeglichen Verkehr gesperrt. Auf den ZVB-Linien 603, 604, 614, 631, 632, 634 und 636 sowie auf der Postautolinie 280 kommt es zu Einschränkungen bzw. Umleitungen. Bitte beachten Sie die Hinweise an den jeweiligen Haltestellen. Die Parkplätze werden auch an der Fasnacht bewirtschaftet. Es wird empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

Faltblatt zur Ortsplanungsrevision
Dieser «Baarer Zytig» liegt ein Faltblatt zur Ortsplanungsrevision bei, über die die Baarerinnen und Baarer am 14. Juni an der Urne abstimmen werden. Es handelt sich um das erste von sieben Faltblättern, die bis Anfang Mai jeweils mit der «Baarer Zytig» an alle Haushaltungen versandt werden. Die Gemeinde informiert auf diese Weise über die Eckpunkte der Ortsplanungsrevision – ergänzend zu den Abstimmungsunterlagen, die Mitte Mai versandt werden.

Der Gemeinderat informiert über die Pläne für die Bahnmatt
Das Alterszentrum Bahnmatt sowie die angrenzenden Alterswohnungen wurden zwischen 1977 und 1982 erstellt. Nach einer Betriebszeit von fast 50 Jahren weisen die Bauten und Anlagen betriebliche und bautechnische Mängel auf. Zudem muss aufgrund der grossen Nachfrage nach betreutem Wohnen und Alterswohnungen das heutige Angebot deutlich ausgebaut werden. Aus diesen Gründen haben sich die drei Eigentümerinnen – die Einwohnergemeinde Baar, die Genossenschaft für Alterswohnungen GfA und die Bürgergemeinde – entschlossen, zusammen mit der Betreiberin des Alterszentrums VIVIVA AG die zukünftige Entwicklung des Areals anzugehen. In die Planung wird zusätzlich die Fläche der angrenzenden Park & Ride-Anlage Bahnmatt miteinbezogen. Mit einer Testplanung wurde in einem ersten Schritt das Potenzial des Areals mit drei Planerteams und einem breit aufgestellten Begleitgremium geprüft. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen nun in einem behördenverbindlichen Quartiergestaltungsplan gesichert werden. Dieser bildet die städtebauliche Grundlage für die anschliessende Entwicklung der einzelnen Baufelder. Der Gemeinderat informiert die Baarer Bevölkerung am Dienstag, 24. Februar in der Aula Sennweid über das Projekt. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr und beinhaltet auch die Präsentation des ordentlichen Bebauungsplans Unterfeld Süd – Baubereiche 1A und 1B, über welchen die Stimmbevölkerung am 8. März 2026 an der Urne abstimmt.

Der falter lädt zum Feierabendapéro ein
Pflegende und betreuende Angehörige dürfen sich am Feierabendapéro der Informationsstelle für Altersfragen falter eine Verschnaufpause gönnen. Der erste Apéro findet am Montag, 23. Februar von 18 bis 19.30 Uhr im falter an der Dorfstrasse 42 in Baar statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Gemeinsam können Angehörige mit den Mitarbeitenden des falter den Alltag vergessen, ein Glas trinken, Leichtigkeit geniessen und sich zurücklehnen. Weitere Feierabendapéros finden am 20. April sowie am 22. Juni statt.

Die Mandate der Gemeinderatsmitglieder
Die Mitglieder des Gemeinderats Baar übernehmen im Auftrag der Einwohnergemeinde verschiedene Mandate. Die Zusammenstellung dieser Mandate ist auf der Website www.baar.ch aufgeschaltet.

Verkehrsbehinderung aufgrund einer Kundgebung
Am 19. Februar findet an der Baarermattstrasse von 10 bis 12 Uhr eine Kundgebung statt. Es kommt zu leichten Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmenden. Ein Verkehrsdienst ist vor Ort.

Bauanzeigen können neu via Formular eingereicht werden
Für das Einreichen von Bauanzeigen musste bis anhin die Online-Plattform «cymo ebau» (zg.ebaugesuch.ch) genutzt werden. Neu stellt die Abteilung Planung/ Bau als Alternative ein vereinfachtes PDF-Formular zur Verfügung. Mit einer Bauanzeige können kleinere Bauvorhaben, die die nachbarlichen und die öffentlichen Interessen nicht erheblich berühren, gemeldet werden. Das Formular kann auf www.baar.chheruntergeladenwerden.

Neue Photovoltaikanlage auf der Scheune Sennweid
Die Gemeinde Baar hat auf dem Dach der Scheune beim Schulhaus Sennweid eine neue Photovoltaikanlage installiert. Die Anlage verfügt über eine Leistung von rund 21.6 kWp, produziert erneuerbaren Solarstrom und ist seit Kurzem in Betrieb. Der erzeugte Strom wird in erster Linie vor Ort genutzt, wodurch der Bezug aus nicht erneuerbaren Quellen reduziert wird. Überschüssige Energie wird ins öffentliche Netz eingespeist. Die neue Anlage ist Bestandteil der gemeindlichen Strategie, geeignete gemeindeeigene Dachflächen mit Photovoltaikanlagen zu bestücken. Damit leistet die Gemeinde einen weiteren Beitrag zu den lokalen Energie- und Klimazielen.

Krankenkassen-Prämienverbilligung 2026 im Kanton Zug
Prämienverbilligungen sind keine Almosen, sondern staatliche und kantonale Finanzierungshilfen für Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Wer hat Anspruch?
Personen, die am 1. Januar 2026 ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Baar haben und bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse nach KVG versichert sind und die wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Wer erhält ein Antragsformular?
Alle Versicherten, welche aufgrund der Berechnungen mit den zur Verfügung stehenden Steuerdaten einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, sollten bis spätestens Mitte Februar eine Bescheinigung zugestellt erhalten. Neuzuzüger, neue Steuerpflichtige und Quellenbesteuerte, welche die wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, werden mit einem Informationsschreiben auf die Prämienverbilligung aufmerksam gemacht.

Wer muss sich selber um Antragsformulare bemühen?
Da zum Zeitpunkt des Versandes evtl. noch nicht alle Steuerzahlen verfügbar sind, ist es möglich, dass Sie trotz Anspruch keine Mitteilung erhalten. Alle Erwachsenen und Jugendlichen, die bis Mitte Februar kein Antragsformular erhalten haben, aber aufgrund ihrer eigenen Berechnung in den Genuss einer Prämienverbilligung kommen, können ein Antragsformular am Schalter des Gemeindebüros Baar abholen oder online auf www.akzug.ch/ipv das Online-Anmeldeformular ausfüllen.

Bis wann und wohin muss das Antragsformular eingereicht werden?
Übermitteln Sie den Online-Antrag oder reichen Sie das ausgefüllte Formular beim Gemeindebüro Baar, Rathausstrasse 6, 6340 Baar, bis spätestens 30. April 2026 ein. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Prämienverbilligung erhalten, wenn Sie die Eingabefrist verpassen oder die notwendigen Unterlagen nicht einreichen.

Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird den Versicherten im Verlauf des Jahres mit einer Verfügung durch die Ausgleichskasse Zug mitgeteilt. Weitere Informationen finden Sie unter www.akzug.ch.

Palliative Care – zwischen Leben und Abschied
Die Informationsstelle für Altersfragen falter und die Pflegezentren von Baar laden am Donnerstag, 12. März von 18 bis 18.45 Uhr ins Pflegezentrum Baar (vis-à-vis Kantonsspital) zu einem Referat von Dr. med. Roland Kunz ein. Der Palliativmediziner gibt Einblick ins Thema «Lebensende», verbindet Fachwissen mit persönlicher Erfahrung und inspiriert, sich den eigenen Fragen rund um diesen Lebensabschnitt zu stellen. Im Anschluss wird ein Apéro mit der Möglichkeit zum Austausch offeriert. Verschiedene Partnerorganisationen aus der Region sind mit einem Informationsstand anwesend und beraten gerne.


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