Mitteilungen, Ausgabe 21.05.2025
21.05.2025 MitteilungenAm 22. Mai informiert der Gemeinderat zur Ortsplanungsrevision
Nach abgeschlossener kantonaler Vorprüfung und anschliessender Überarbeitung der Planungsunterlagen erfolgt demnächst die öffentliche Auflage der Nutzungsplanung bestehend aus Zonenplan, Bauordnung und Ortsbildschutzzonenpläne. Vor dem Start der öffentlichen Auflage organisiert die Gemeinde Baar eine Informationsveranstaltung am Donnerstag, 22. Mai um 19 Uhr im Gemeindesaal. Der interessierten Bevölkerung werden in diesem Rahmen die Planungsmittel, der Ablauf der öffentlichen Auflage und die weiteren Schritte der Ortsplanungsrevision vorgestellt.
Der Geschäftsbericht 2024 ist online
Im Geschäftsbericht 2024 blicken der Gemeinderat, die Kommissionen, die Verwaltung und die Schulen auf das vergangene Jahr zurück. Im 48-seitigen Dokument finden sich zudem verschiedene Statistiken zur Gemeinde. Der Geschäftsbericht kann beim Gemeindebüro an der Rathausstrasse 6 abgeholt, telefonisch (041 769 01 11) oder per E-Mail (einwohnergemeinde@ baar.ch) bestellt oder auf der Website www.baar.cheingesehenwerden.
Angehörigen-Café im falter
Die Informationsstelle für Altersfragen an der Dorfstrasse 42 in Baar lädt jeweils am ersten Dienstag im Monat zum Angehörigen-Café ein. Bei Kaffee und Gebäck tauschen sich Menschen aus, die zu Hause einen Angehörigen betreuen und pflegen. Das nächste Mal findet das Café am Dienstag, 3. Juni von 14 bis 16 Uhr statt. Der Besuch ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die weiteren Daten im Jahr 2025: 1. Juli, 2. September, 7. Oktober, 4. November und 2. Dezember.
Jetzt Sträucher zurückschneiden
Sehen und gesehen werden ist für die Verkehrssicherheit unerlässlich. Durch gute Sichtverhältnisse wird die Verkehrssicherheit erhöht, und Schulwege können sicherer gemacht werden. Wir möchten die Anstösser von Strassen sowie Fuss- und Radwegen auf die gemeindlichen und kantonalen Bestimmungen in Bezug auf das Auflichten und Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken aufmerksam machen: Überhängende Äste über dem Strassengebiet müssen bis auf die Höhe von 4,5 Meter, gemessen ab Fahrbahn, zurückgeschnitten werden. Sie dürfen Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen und dergleichen nicht beeinträchtigen oder verdecken. Über Trottoirs und separat geführten Radwegen muss die lichte Höhe mindestens 3 Meter betragen. Sträucher und Grünhecken müssen auf die Grenzlinie der Strasse oder des Weges zurückgeschnitten werden. Besonders im Bereich von Einmündungen / Kreuzungen müssen die Sträucher und Grünhecken so zurückgeschnitten werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und die Sichtverhältnisse jederzeit gewährleistet sind. Wir danken allen Grundeigentümern, die ihre Unterhaltspflicht erledigt haben, und erwarten, dass die noch ausstehenden Arbeiten baldmöglichst vorgenommen werden. Leisten Sie Ihren Beitrag zur Verhütung von Unfällen und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Sonntagsverkäufe 2025
Gestützt auf § 5 Abs. 2 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes vom 28. August 2003 bewilligt die Gemeinde Baar die generelle Öffnung der Verkaufsgeschäfte am Sonntag, 14. Dezember und am Sonntag, 21. Dezember 2025 von 10 bis 17 Uhr. Für das Offenhalten der Verkaufsgeschäfte an den genannten Daten müssen keine weiteren Bewilligungen eingeholt werden.