Zukunft der Wasserinfrastruktur sichern
09.09.2026 WirtschaftFür den Ausbau einer zukunftsgerichteten und generationenübergreifenden Wasserinfrastruktur im Kanton Zug hat der Kantonsrat einen Rahmenkredit von insgesamt 170 Millionen Franken beschlossen.
pd / Die Baudirektion liess im Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsdirektion, den Gemeinden und den Wasserversorgungen eine gemeindeübergreifende Wasserversorgungsplanung für die nächsten 50 Jahre erstellen. Dabei wurden das Bevölkerungswachstum sowie die zu erwartenden Wetterereignisse berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass aktuell im Kanton Zug genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Bereits in rund 20 Jahren wird aber bei hohem Wasserbedarf und bei erhöhter oder anhaltender Trockenheit eine Mangellage erwartet.
Um dies zu verhindern, soll die Versorgungsinfrastruktur auf das Bevölkerungswachstum und Trockenheitsereignisse abgestimmt werden.
Neues Seewasserwerk geplant
Im Bericht «Planung Trink- und Brauchwasser Kanton Zug» ist festgehalten, dass die künftige Bereitstellung von zusätzlichem Trinkwasser notwendig ist. Dafür steht in den Seen genügend Wasser zur Verfügung, das zu Trinkwasser aufbereitet werden kann. Im Ägerital besteht bereits ein Seewasserwerk, das zusammen mit den Wasserversorgungen den Trinkwasserbedarf sichert. Bis zum Jahr 2040 sieht die kantonale Wasserversorgungsplanung den Bau eines Seewasserwerks am Zugersee im Gebiet Oberwil bei Zug vor. Zudem sollen Verbindungsleitungen zwischen den Wasserversorgungen ausgebaut werden, damit Trinkwasser je nach Bedarf über die Gemeindegrenzen hinaus ausgetauscht werden kann.
Infrastrukturkosten tief halten
Für den Ausbau der Wasserinfrastruktur hat der Kantonsrat im Frühling 2026 einen Rahmenkredit von insgesamt 170 Millionen Franken beschlossen, wovon 60 Millionen Franken für den Ausbau der Trinkwasserversorgung von regionaler Bedeutung und 110 Millionen Franken für die Sanierung und den Betrieb der Abwasserentsorgung vorgesehen sind. Der Kredit hat eine Laufzeit von 25 Jahren und wird aus den künftigen Erträgen der OECD-Mindeststeuer Zug gespiesen. Genügen diese Mehrerträge nicht, wird der Restbetrag aus der Erfolgsrechnung bezahlt. Der Kantonsratsbeschluss trat am 1. September in Kraft, nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist.

